REUTLINGEN. In Restaurants, Kinos, Hallenbädern oder Sportanlagen gilt weiter 2Gplus. Aus Angst vor Omikron will die Landesregierung an den strengen Corona-Regeln festhalten, obwohl sich die Lage in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg entspannt. Stand Donnerstag liegen landesweit noch 378 Personen wegen Covid-19 auf Intensivstationen. Weil die Zahl deutlich unter dem Schwellenwert von 450 liegt, sollte das eigentlich zur Folge haben, dass die Alarmstufe II endet. Bis zum 1. Februar 2022 bleibt sie jetzt aber bestehen, weshalb in vielen Lebensbereichen nach wie vor 2Gplus gilt.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Etwa für Menschen, deren Genesung oder Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate her ist und für solche, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht. Ausgenommen von der Testpflicht sind auch Personen, die bereits eine sogenannte Booster-Impfung erhalten haben. Um als geboostert zu gelten, sind in der Regel drei Impfungn nötig. Es gibt aber auch Sonderfälle, die als geboostert gelten. Eine Übersicht.
Drei Impfungen
Bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind zwei Spritzen für die Grundimmunisierung nötig. Wer zusätzlich eine Auffrischung mit einem der mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna erhalten hat, gilt als geboostert.
Impfung mit Johnson & Johnson + zwei Impfungen
Beim Vakzin von Johnson & Johnson war bislang lediglich eine Dosis für die Grundimmunisierung nötig. Eine zusätzliche Injektion eines mRNA-Impfstoffs reichte aus, um rechtlich als geboostert zu gelten. Wie das Sozialministerium am 18. Januar meldet, ist nun eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, für den vollständige Impfschutz obligatorisch. Mit einer dritten Impfung (frühestens nach drei Monaten) gelten sie schließlich als geboostert.
Genesen + zwei Impfungen
Wer vor seiner ersten Impfung von Covid-19 genesen ist, benötigt anschließend eine Spritze für die Grundimmunisierung und eine weitere mit einem der mRNA-Impfstoffe, um den Status »geboostert« zu erhalten.
Zwei Impfungen + genesen + Auffrischung
Personen, die sich nach der Grundimmunisierung mit dem Coronavirus infiziert haben, gelten, nachdem sie gesund sind, nicht als geboostert. Dafür ist drei Monate nach Genesung ein weiterer Piks mit einem der mRNA-Impfstoffe nötig.
Impfung + genesen + Auffrischung
Infiziert sich eine Person mehr als vier Wochen nach ihrer Erstimpfung mit dem Coronavirus, ist laut Robert-Koch-Institut (RKI) keine weitere Dosis zur Grundimmunisierung notwendig. Drei Monate nach Genesung reicht dann eine Auffrischung mit einem der mRNA-Impfstoffe, um als geboostert zu gelten. Erkrankt die Person jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erstimpfung, ist drei Monate nach Genesung zunächst die Zweitimpfung nötig und später dann eine Auffrischung. (GEA)
Bei Personen, die drei Mal gegen Corona geimpft sind, wird in CovPass- und Corona-Warn-App »Impfung 3 von 3« angezeigt. Wer zwar rechtlich als geboostert gilt , aber weniger Injektionen erhalten hat, bei dem sind dementsprechend weniger Impfungen vermerkt. »Wir digitalisieren Impfungen. Wo keine ist, kann keine eingetragen werden«, sagt eine Tübinger Apoptheken-Mitarbeiterin dem GEA. Dass die Apps Sonderfälle nicht richtig darstellen können, sorgt bei Nutzern immer wieder für Verwirrung. Jüngst kam es in einem Mössinger Impfzentrum sogar zu einer körperlichen Auseinandersetzung, als eine 40-Jährige nach ihrer Auffrischungsimpfung nur ein »2 von 2« angezeigt bekam. Das Bundesgesundheitsministerium, welches für die Apps zuständig ist, verweist nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks darauf, dass das Problem nur auf europäischer Ebene gelöst werden könne. Wann die Programme angepasst werden, sei noch unklar. Immerhin erlauben Corona-Warn-App und CovPass-App, mehrere Zertifikate gleichzeitig abzuspeichern. Wer als geboostert gilt, aber weniger als drei Impfungen erhalten hat, muss besipielsweise in Restaurants oder bei Events beide Zertifikate vorzeigen. (ege)