Unternehmen in der EU könnten künftig nachweisen müssen, dass als klimafreundlich vermarktete Produkte es auch tatsächlich sind. Die Europäische Kommission will ein Gesetz gegen sogenanntes Greenwashing vorstellen, wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dadurch sollen Verbraucher besser erkennen können, ob ein Produkt tatsächlich dem Klima und der Umwelt nicht schadet.
Hintergrund ist, dass Verbraucher der Kommission zufolge oft keine zuverlässigen Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten haben. Beim Greenwashing etwa vermarkten Firmen Produkte als umweltfreundlich, obwohl sie es vielleicht gar nicht sind. Laut einer Studie der EU-Kommission von 2020 waren mehr als die Hälfte der Angaben über die Klimafreundlichkeit von Waren vage, irreführend oder unbegründet. Gleichzeitig sei es für Unternehmen oft schwierig, den unterschiedlichen Standards in EU-Staaten gerecht zu werden, heißt es in dem Entwurf.
Begründung eingefordert
Die Kommission schlägt nun vor, dass die EU-Staaten sicherstellen müssen, dass klimabezogene Angaben auch begründet sind. Die Kriterien dafür sollen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards basieren und von unabhängigen Dritten überprüft werden.
Außerdem soll der ganze Lebenszyklus von Produkten berücksichtigt werden - also sowohl klimaschädliche Emissionen bei der Produktion als auch mögliche Verschmutzung bei der Nutzung. Waren, die etwa krebserregende oder andere gefährliche Stoffe enthalten, dürften weitgehend nicht als umwelt- oder klimafreundlich vermarktet werden. Bürger könnten dem Entwurf zufolge Beschwerde einlegen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.
»Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Kommission Greenwashing einen Riegel vorschiebt, um nachhaltigen Konsum zu ermöglichen«, kommentierte die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini den Entwurf. Sie begrüße es, wenn wirklich jedes grüne Werbeversprechen wissenschaftlich fundiert und von unabhängigen Dritten geprüft werde.
Die EU-Kommission will das Gesetz voraussichtlich im März gemeinsam mit weiteren Initiativen zum Thema vorstellen. Bis dahin kann sich der Text noch ändern. Dann müssten das EU-Parlament und die Staaten darüber verhandeln.
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