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Strengere Tierschutzvorgaben in Ställen und bei Haustieren

Im Koalitionsvertrag wurde von SPD, Grüne und FDP vereinbart das Tierschutzgesetz zu verbessern. Nun soll über Themen wie Anbindehaltungsverbote und Videoaufnahmen in Ställen abgestimmt werden.

Schweinehaltung
Die Regierung stimmt über Verbesserungen im Tierschutz ab. Foto: Sina Schuldt
Die Regierung stimmt über Verbesserungen im Tierschutz ab.
Foto: Sina Schuldt

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) plant strengere Vorgaben für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft und bei Haustieren. Ein Entwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes wird derzeit in der Regierung abgestimmt, wie eine Ministeriumssprecherin in Berlin sagte.

Verbesserungen beim Tierschutz hätten hohe Priorität, weil es im Umgang mit Tieren nach wie vor viele Defizite gebe. Geplant ist demnach unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern, die sich frei bewegen können sollten. Zunächst berichtete der »Tagesspiegel« darüber.

Im Blick stehen laut Ministerium außerdem auch eine Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärfere Vorgaben zu Eingriffen wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln. Verboten werden soll zudem das Schlachten hochträchtiger Schafe und Ziegen.

Was soll sich bei Haustieren ändern?

Bei Haustieren stehe im Mittelpunkt, die Herkunft von Tieren besser zurückverfolgen zu können und so zum Beispiel illegalen Welpenhandel wirksamer zu unterbinden. Kommen sollen Regelungen für Anbieter von Online-Plattformen, wie die Sprecherin erläuterte. Geregelt werden sollen demnach auch Grundlagen für eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden. Untersagt werden soll, dass Tiere, die aus quälerischen Zuchtmethoden stammen, auf Ausstellungen präsentiert werden. Das soll die Nachfrage nach diesen Tieren senken.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten wertete die Reform als Anfang. Bis zu einem Gesetz, das Tiere wirklich schütze, sei es aber noch ein weiter Weg. Zu begrüßen seien in einem ersten Entwurf vorgesehene höhere Sanktionen bei Tierquälerei. Unverständlich sei aber, dass etwa Amputationen von Ringelschwänzen aus wirtschaftlichen Gründen möglich bleiben sollten. Anbindehaltung müsse nicht nur ganzjährig, sondern auch saisonal verboten werden.

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, »bestehende Lücken« in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. Unter anderem soll es »spätestens in zehn Jahren« beendet werden, dass Tiere im Stall angebunden bleiben.

© dpa-infocom, dpa:230522-99-783702/3