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Ministerium: Einigung auf Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung

Das Heizungsgesetz wird seit Wochen kontrovers diskutiert. Auch ein Entwurf des Wärmeplanungsgesetz war zuletzt umstritten. Offenbar hat die Ampel jetzt aber eine Einigung erreicht.

Heizkraftwerk
Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation des Heizkraftwerk 3 Stuttgart-Gaisburg zu sehen Foto: Marijan Murat
Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation des Heizkraftwerk 3 Stuttgart-Gaisburg zu sehen
Foto: Marijan Murat

Die Ampel-Koalition hat sich nach Angaben aus dem Bauministerium grundsätzlich auf ein Gesetz für kommunale Wärmepläne geeinigt.

Der zuvor umstrittene Entwurf werde am Mittwoch zur Anhörung an die Bundesländer und an Verbände geschickt, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstagabend. »Der bisherige Versendewiderspruch während der Ressortabstimmung wurde aufgehoben.« Zuvor hatten FDP-geführte Ministerien Bedenken angemeldet.

Jetzt könne dieser eng mit dem ebenfalls umstrittenen Heizungsgesetz verknüpfte Entwurf »in einer angemessenen Zeit beraten werden«, hieß es aus dem Bauministerium.

Länder und Kommunen in der Pflicht

Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben. Dazu sollen unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen.

Die Wärmepläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie so erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.

© dpa-infocom, dpa:230530-99-882242/3