BERLIN. Das Bundeskabinett hat heute die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr dürfen in größeren Betrieben der Branche keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden.
Konkret gilt diese Regel laut Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für das Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.
Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.
Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. (dpa)