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Gastwirt gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Kurz vor dem Shutdown schließt ein Wirt eine Betriebsschließungspolice ab, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherung will dennoch nicht zahlen. Das Münchner Landgericht urteilt nun zugunsten des Gastwirts.

MÜNCHEN. Nach einer bundesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro.

Der Wirt hatte kurz vor dem sogenannten Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen. In den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.

Die Kammer argumentierte, dass diese Vertragsbedingungen intransparent seien. »Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.

Der siegreiche Wirt Christian Vogler sieht die Entscheidung als Signal für existenzbedrohte Gastronomen in ganz Deutschland: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten. »Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.« Die unterlegene Versicherungskammer will sich nicht geschlagen geben: »Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen«, teilte das Unternehmen mit. (dpa)