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EU-Kommission untersucht Staatshilfe für Condor

Mehr als 300 Millionen Euro Beihilfe bekam die Airline Condor vor Jahren vom deutschen Staat. Dagegen wehrte sich ein Konkurrent - mit Erfolg. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.

Ferienflieger Condor
Unstimmigkeiten über Hilfen für Condor gehen in die nächste Runde. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/DPA
Unstimmigkeiten über Hilfen für Condor gehen in die nächste Runde. (Archivbild)
Foto: Arne Dedert/DPA

Die EU-Kommission nimmt eine millionenschwere deutsche Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor unter die Lupe. Nachdem das Gericht der Europäischen Union vor rund zweieinhalb Monaten die Genehmigung der Hilfen für nichtig erklärt hat, prüft die Kommission nun noch mal eingehend, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit EU-Recht ist. Die Behörde betont, dass die Einleitung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen haben. Deutschland und andere Beteiligte in dem Verfahren haben nun die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu untermauern, bevor die Kommission eine weitere Entscheidung trifft. 

Im Mai hatte das Gericht der EU hat die Genehmigung für nichtig erklärt und geurteilt, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde. Der deutsche Staat hatte die Airline 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.

Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.

 

© dpa-infocom, dpa:240729-930-187528/1