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Erleichterungen für Balkonkraftwerke treten in Kraft

Das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket ist in Kraft getreten. Aber was heißt das für Verbraucherinnen und Verbraucher genau?

Balkonkraftwerk
Sonnenkollektoren sind an einem Balkon installiert. Foto: Stefan Sauer/DPA
Sonnenkollektoren sind an einem Balkon installiert.
Foto: Stefan Sauer/DPA

Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon anbringen will, hat es ab diesem Mittwoch leichter. Denn das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket ist in Kraft getreten. Balkonkraftwerke müssen nun grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Ausreichend ist künftig eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung soll einfacher und auf wenige Daten beschränkt werden. Zähler sollen nicht extra umgerüstet werden müssen, die kleinen Balkonsolaranlagen sollen künftig auch leistungsfähiger sein dürfen.

Zudem sollen Hürden für sogenannten Mieterstrom sinken, bei dem der Strom für ein Wohngebäude von der Solaranlage vor Ort kommt. Solar auf dem Dach soll mit verbesserten Förderbedingungen, angehobenen Fördersätzen und unkomplizierten Abrechnungsmöglichkeiten bei selbst genutztem Strom deutlich attraktiver werden. Daneben sollen Solaranlagen auf Gewerbegebäuden wie Supermärkten oder Fabrikhallen sowie auf Firmenparkplätzen gefördert und Solaranlagen über Ackerflächen forciert werden. Auch zum Ausbau der Windenergie gibt es einen Punkt: Es sollen sogenannte Beschleunigungsgebiete nach europäischem Recht eingeführt werden, um den Ausbau anzutreiben.

© dpa-infocom, dpa:240515-99-41500/2