BERLIN. Die Herbstferien stehen vor der Tür und damit die Gelegenheit, kurz vor der Winterzeit noch einmal am Meer zu liegen oder in den Bergen zu wandern. Doch in diesem Jahr ist alles anders - steigende Infektionszahlen in vielen Ländern und komplizierte Reisebestimmungen der Behörden stellen die Urlaubspläne vieler Menschen auf den Kopf. Wo darf ich jetzt noch hinfahren? Wann muss ich in Quarantäne? Und wann kann ich mich »freitesten«, also die Quarantäne mit einem negativen Testergebnis verkürzen? Fragen, die nicht nur Auslandsurlauber beschäftigen.
Am 5. Oktober beginnen in den ersten Bundesländern die Herbstferien. Wohin kann ich überhaupt noch reisen, wenn ich Urlaub im Ausland machen will?
Das wird schwierig. Von den etwa 200 Ländern dieser Welt hat die Bundesregierung 138 ganz oder teilweise als Risikogebiet eingestuft und sie mit einer Reisewarnung belegt. Für knapp 50 weitere Länder rät sie von Urlaubsreisen ab, weil dort noch Ein- oder Ausreisebeschränkungen für die EU gelten. Es bleiben weltweit nur 12 Länder übrig, für die gar nicht vor touristischen Reisen gewarnt oder von denen nicht abgeraten wird. Darunter sind immerhin noch ein paar beliebte Urlaubsländer: Italien, Griechenland, Malta, Zypern. In Österreich, der Schweiz, Frankreich oder der Türkei gibt es noch einzelne Regionen, die kein Risikogebiet sind.
Kann ich trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen?
Ja. Die Reisewarnung ist kein Verbot, sie soll nur eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Für die größte Abschreckung sorgen allerdings die Quarantäneregeln, die bei der Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland gelten.
Welche Quarantäneregelungen gelten zur Zeit? Und war nicht geplant, die Regeln zu ändern?
Im Sommer konnten sich alle Auslands-Heimkehrer gratis testen lassen, das Angebot ist aber vorbei. Sonderregeln greifen weiterhin, wenn man in Länder reist, die als Corona-Risikogebiete gelten - nachzulesen in einer Online-Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dann heißt es bei der Rückkehr: bis zu 14 Tage Quarantäne plus Testpflicht. Man muss sich also so lange zu Hause isolieren, bis ein negatives Testergebnis da ist. Es sei denn, man hat schon eins von kurz vor der Einreise. Zum 15. Oktober sollen Änderungen kommen: Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne soll dann frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein. Für Quarantänetage sollen Risiko-Urlauber künftig auch keinen Ausgleich für Einkommensausfälle mehr bekommen.
Wie schnell kann die Einstufung als Risikogebiet wieder rückgängig gemacht werden?
Entscheidend für die Einstufung ist die Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Steigt sie über 50, wird ein Land oder eine Region zum Risikogebiet erklärt. Sinkt sie wieder darunter, kann die Einstufung auch schnell wieder aufgehoben werden. Die Bundesregierung wartet in der Regel sieben Tage lang ab, ob der Trend sich verstetigt. Dann wird aufgehoben.
Kann ich im Inland in den Herbstferien uneingeschränkt reisen?
Auch in Deutschland gibt es Risikogebiete. Wer in einem solchen Gebiet wohnt und ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen kann, sollte in der Regel in allen Bundesländern Urlaub machen können. Bei der Frage, ob eine Region als Risikogebiet gilt, orientieren sich die meisten Bundesländer am Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium. Maßgeblich ist dabei eine Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. In Berlin entscheiden die Behörden jedoch nicht allein nach dem Kriterium der Neuinfektionen, sondern beurteilen jeden Fall individuell. Eine täglich aktualisierte grafische Übersicht über aktuelle deutsche Risikogebiete bietet die Internetseite des RKI.
Unterschiede gibt es bei den Bundesländern vor allem in der Frage, ob sich Urlauber, die sich in deutschen Risikogebieten aufgehalten haben, auch ohne aktuellen negativen Test in dem jeweiligen Bundesland frei bewegen dürfen. In Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz müssen Menschen, die sich bis zu zwei Wochen vor ihrer Einreise in Risikogebieten aufgehalten haben und keinen negativen Test vorlegen können, für 14 Tage in Quarantäne. Mecklenburg-Vorpommern verlangt als derzeit einziges Bundesland auch bei negativem Testergebnis eine Mindestquarantäne von fünf bis sieben Tagen. Erst dann ist es möglich, sich mit einem zweiten Test »freizutesten«, wenn dieser ebenfalls negativ ausfällt.
Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
Ein negativer Corona-Test ist nicht immer zwingend vorgeschrieben. In Bayern etwa reicht ein ärztliches Attest, welches »bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind«, wie es in der entsprechenden Verordnung heißt. In Baden-Württemberg gilt eine Ausnahme vom Übernachtungsverbot unter anderem dann, wenn der Aufenthalt im Risikogebiet länger als sieben Tage zurückliegt. Anders als bei Hotels und anderen kommerziellen Unterkünften sind jedoch Übernachtungen bei Freunden oder Verwandten in diesen Bundesländern erlaubt. Einen Überblick über die Regelungen für Reisende aus innerdeutschen Risiko-Landkreisen gibt es auf der Internetseite des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
In Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Thüringen müssen Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten weder in Quarantäne noch mit Übernachtungsverboten in Hotels und Co. rechnen. (dpa)