Aktuell Winnenden-Prozess

Urteil: Vater des Amokläufers muss nicht in Haft

STUTTGART. Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Vater des Täters nichts ins Gefängnis muss. Das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat verurteilte den 52-jährigen Unternehmer am Donnerstag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung. Er blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte.

Einschusslöcher einer großkalibrigen Waffe hat die Polizei am 12.03.2009 in der Scheibe eines Autohauses in Wendlingen mit we
Einschusslöcher einer großkalibrigen Waffe hat die Polizei am 12.03.2009 in der Scheibe eines Autohauses in Wendlingen mit weißer Farbe markiert.
Einschusslöcher einer großkalibrigen Waffe hat die Polizei am 12.03.2009 in der Scheibe eines Autohauses in Wendlingen mit weißer Farbe markiert.

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