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Tod von Doppelgängerin: War es ein gemeinschaftlicher Mord?

Sie sah der Angeklagten zum Verwechseln ähnlich - wurde sie deshalb umgebracht? Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann und einer Frau vor, eine 23-Jährige umgebracht zu haben, damit die Frau untertauchen kann.

Ingolstadt
Blumen, Kerzen und Bilder liegen an einem Baum, in dessen Nähe am 17. August 2022 die tote Frau in einem Auto entdeckt wurde. Foto: Peter Kneffel/DPA
Blumen, Kerzen und Bilder liegen an einem Baum, in dessen Nähe am 17. August 2022 die tote Frau in einem Auto entdeckt wurde.
Foto: Peter Kneffel/DPA

Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen einen Mann und eine Frau erhoben.

Den beiden Beschuldigten werde vorgeworfen, ihr 23 Jahre altes Opfer mit zahlreichen Messerstichen umgebracht zu haben, um den Tod der Angeklagten vorzutäuschen, damit diese ein neues Leben beginnen kann, teilte die Behörde mit. Die Tote sah der Beschuldigten zum Verwechseln ähnlich. Hintergrund für den Entschluss unterzutauchen, seien Familienstreits wegen eines Ex-Freunds der Angeklagten gewesen.

Leiche wurde im Auto der Verdächtigen gefunden

Die Leiche der Frau aus dem baden-württembergischen Eppingen war im vergangenen August im Auto der verdächtigen Deutsch-Irakerin gefunden worden. Familie und Polizei hatten die Getötete zunächst irrtümlich für die Beschuldigte gehalten. Bei der Obduktion kamen dann Zweifel an der Identität auf. Die zunächst für tot gehaltene Frau sowie ihr Bekannter - ein Kosovare - wurden festgenommen. Die beiden sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zum Mordvorwurf schwiegen sie bisher.

Gegen beide Beschuldigte wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft zudem jeweils Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord erhoben. Die Frau soll versucht haben, einen Bruder ihres Ex-Freundes töten zu lassen. Der Mann soll in Untersuchungshaft versucht haben, einen Mithäftling zur Tötung eines Zeugen bei den Mordermittlungen zu bewegen. Ob es zum Prozess kommt, werde das Landgericht Ingolstadt entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:230831-99-23829/3