REUTLINGEN. »Ritter Sport darf Schokolade nicht Schokolade nennen«: Diese Meldung verwirrte einige Schoko-Fans diese Woche. Ritter Sport hatte die neue Sorte Cacao y Nada (Kakao und nichts) erfunden, die keinen Zucker enthält. Deshalb darf die Sorte nun nicht Schokolade heißen. das regelt die Deutsche Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse. Auch andere Unternehmen hatten bei der Benennung ihrer Produkte bereits Probleme mit ähnlichen Regel. Fünf kuriose Beispiele.
Veggie-Schnitzel oder Gemüse-Pattie?
Verwirrt es Verbraucher, wenn ein vegetarisches Sandwich als Burger und ein Gemüsepattie als Schnitzel beworben wird? »Ja«, sagte vergangenes Jahr die europäische Argrar-Lobby. Die verlangte daher vom europäischen Parlament, Herstellern Namen für ihre vegetarischen und veganen Produkte zu verbieten, die an Fleischprodukte erinnern. Das EU-Parlament lehnte das aber ab. Anders entschied 2017 der EU-Gerichtshof bei Sojamilch und Pflanzenkäse: Milchersatzprodukte dürfen nicht als »Milch«, »Butter« oder »Käse« verkauft werden.
Lemonaid zuckert Limonade zu wenig
Die Lemonaid-Sorte Maracuja hat zu wenig Zucker. Deswegen dürfe sie nicht Limonade heißen. Das schrieb 2020 das Hamburger Amt für Verbraucherschutz der Limonaden-Firma Lemonaid. Mit dem Werbeslogan »Amtlich unterzuckert« reagierte Lemonaid auf die Kritik. Die Behörde kritisierte, dass das Getränk nur 5,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalte. Für Limonaden seien gemäß der Deutschen Leitsätze für Erfrischungsgetränke jedoch 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter vorgesehen.
Für Lemonaid war die Beschwerde zwar nicht bedrohlich: Die im Deutschen Lebensmittelbuch stehenden Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ausgearbeitet und sind für Unternehmen nicht bindend. Die Firma reagierte auf die Mahnung aber empört. Die Limonaden-Leitsätze sollen nun geändert werden. Das hat das Landwirtschaftsministerium versprochen.
Marmelade? Konfitüre? Gelee?
Verwirrend ist die richtige Bezeichnung von Fruchtaufstrichen. Die meisten Menschen sprechen von »Marmelade«, wenn es um süße Brotaufstriche geht. Im Regal stehen aber Marmeladen, Konfitüren und Gelee. Welcher Name ist wann richtig? Das regelt die Deutsche Konfitürenverordnung, die auf einer EU-Richtlinie basiert. Und das sind die Regeln: Fruchtaufstriche dürfen nur dann Marmelade heißen, wenn sie aus Zitrusfrüchten bestehen und mindestens 20 Prozent Früchte enthalten. Konfitüre werden alle anderen Aufstriche genannt, die zwar aus Frucht, aber nicht aus Zitrusfrüchten bestehen. In Konfitüren müssen mindestens 35 Prozent Früchte enthalten sein. Gelees sind dagegen nicht aus Früchten, sondern aus Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat gemacht - mindestens 45 Prozent Fruchtsaft(-konzentrat) sind Pflicht. Eine Ausnahme bei all den Regelungen bilden aber wiederum Konfitüren und Gelees, die aus Johannisbeere, Quitte, Hagebutte, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrucht bestehen. Der Fruchtanteil darf bei diesen Produkten niedriger sein als beschrieben.
Warum heißen grüne Oliven »Schwarze Oliven«?
Wer »Schwarze Oliven« kauft, glaubt, auch schwarze Oliven zu essen - aber das muss nicht so sein. Weil schwarze Oliven als hochwertiger gelten und ihre Ernte schwieriger ist, färben einige Hersteller die grünen Oliven schwarz. Darauf weisen Verbraucherschützer in verschiedenen Medienberichten hin. Gefärbt werden die Oliven dabei mit den Zusatzstoffen Eisen-II-Gluconat und Eisen-II-Lactat. Das ist zwar nicht gesundheitsschädlich. Aber der Geschmack von grünen Oliven ist anders als der von den »echten« Schwarzen. Um zu unterscheiden, ob die Oliven im Glas von Natur aus schwarz sind oder gefärbt wurden, hilft ein Blick auf die Zutatenliste: Ist dort von »Eisensalze«, »Stabilisator«, E 579 oder E 585 die Rede, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Oliven unter der Farbe eigentlich grün sind. Ein Verbot der Schwärzung gibt es bisher noch nicht.
Heringsalat, der aus Rindfleisch besteht
Heringsalat muss auch zum Großteil aus Hering bestehen - das zumindest legt der Name nahe. Doch die Regelungen für Heringsalat sind anders: Die im Deutschen Lebensmittelbuch stehenden Leitsätze für Feinkostsalate sehen bei Heringsalate mindestens 20 Prozent Hering vor. Ansonsten dürfe der Salat auch aus Gurken, Roten und Weißen Beten, Kartoffeln, Tomaten, Paprika, Zwiebeln, Äpfeln - oder auch aus Rindfleisch bestehen. Bindend sind die Leitsätze zwar nicht, doch der Name Heringsalat könnte irreführen: Der Verbraucher isst unter Umständen mehr Rindfleisch als Hering. (GEA)