Während ein betrunkener Obdachloser vor einer Toilettenanlage im Bahnhof Altona schläft, brennt plötzlich sein Jackenärmel. »Ich bin aufgewacht, weil es warm wurde«, sagt der 34-Jährige am Mittwoch als Zeuge vor dem Landgericht Hamburg. Er habe den brennenden Pullover über den Kopf ausgezogen und die Flammen mit Bier gelöscht. Angeklagter in dem Prozess ist ein 35-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vorwirft.
Er soll am vergangenen 13. Juni den Jackenärmel des Zeugen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Das 34-Jährige Opfer habe schmerzhafte Verbrennungen am rechten Oberarm erlitten, sagte der Staatsanwalt. Ein unbekannter Mittäter soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Das Video, das auf dem Handy des Angeklagten gefunden worden sein soll, gilt als wichtiges Beweismittel.
»Das war nicht so schlimm«, sagte der angezündete Obdachlose als Zeuge. Nur sein Pullover habe gebrannt. Er habe vor der Toilettenanlage geschlafen, weil es dort eine Heizung gebe. »Dann bin ich wach geworden und hab' gebrannt«, sagte der 34-jährige Deutsche. Er habe den angebrannten Pullover in die Ecke geworfen und sei losgegangen, um sich was zu trinken zu holen. Zuvor habe er sich umgeschaut: »Es war kein Mensch da.«
Opfer mit dem Angeklagten befreundet?
Mit dem Angeklagten sei er befreundet, sagte der gelernte Metallbauer. Sie hätten allenfalls mal einen »normalen Kumpelstreit« gehabt, sich aber nie geschlagen. Er habe gar nicht gewusst, dass sein Freund wegen der Sache vor Gericht stehe. Vor seiner Aussage habe er vielleicht 20 »Kurze« getrunken, sagte er auf Nachfrage des Richters. Beim Verlassen des Gerichtssaals gab der Zeuge dem lächelnden Angeklagten die Hand.
Allerdings soll der 35-jährige Angeklagte knapp einen Monat vor der Tat auch den Schlafsack eines anderen Obdachlosen nach einem Streit am Bahnhof Altona in Brand gesetzt haben. Der Besitzer des Schlafsacks hatte sich entfernt. Als er zurückkehrte, habe ihn der Angeklagte mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, erklärte der Staatsanwalt. Einem dritten Obdachlosen soll der 35-Jährige nach einem Streit am Hauptbahnhof einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Der polnische Angeklagte hatte nach Angaben der Gerichtspressestelle bis zu seiner Festnahme am 24. Juni selbst auf der Straße gelebt und sei alkoholabhängig gewesen. Der Verteidiger erklärte nach Verlesung der Anklage, sein Mandant werde sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.
Die zwei weiteren mutmaßlichen Opfer des Angeklagten kann das Gericht nicht vernehmen. Der Mann, dessen Schlafsack gebrannt haben soll, starb nach Angaben des Vorsitzenden Richters inzwischen in einer Obdachlosenunterkunft in Lübeck. Ein anderer Mann, den der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, ist für das Gericht nicht auffindbar.
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