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Mord an Stewardess: Anklage fordert lebenslange Haft

Im Prozess um den Mord an einer Flugbegleiterin vor 17 Jahren hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte steht als Auftragskiller vor Gericht - und bestreitet die Tat.

Landgericht Wuppertal
Im Prozess um eine getötete Stewardess fordert die Anklage eine lebenslange Freiheitstrafe. (Foto-Illustration) Foto: Oliver Berg/DPA
Im Prozess um eine getötete Stewardess fordert die Anklage eine lebenslange Freiheitstrafe. (Foto-Illustration)
Foto: Oliver Berg/DPA

Im Prozess um eine vor 17 Jahren in Velbert bei Essen ermordete Stewardess fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Der 58-Jährige habe aus Heimtücke und Habgier gehandelt hat, hieß es bei dem Mordprozess vonseiten der Anklage am Freitag. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Seine Verteidiger hatten angekündigt, Freispruch zu beantragen. 

Dem Mann wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal vorgeworfen, die Flugbegleiterin 2007 im Auftrag von deren Ehemann umgebracht zu haben, der sich kurz darauf selbst erschoss. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet. 

Der Angeklagte war erst im vergangenen Jahr nach erneuter Auswertung von DNA-Spuren verhaftet worden. An der Leiche waren sechs DNA-Treffer des Mannes entdeckt worden, etwa am Rücken sowie am rechten und am linken Arm des Opfers, wie eine Sachverständige des Landeskriminalamts NRW in dem Prozess ausgesagt hatte.

58-Jähriger steht als Auftragskiller vor Gericht

Der 58-Jährige ist ein Bekannter des Ehemanns der Getöteten und steht als mutmaßlicher Auftragskiller vor Gericht. Er soll die Flugbegleiterin im Auftrag ihres Mannes getötet haben, weil diese sich von ihm getrennt hatte. Der Ehemann hatte sich kurz nach dem Mord im hessischen Bensheim erschossen. Der damals minderjährige Sohn hatte die Leiche seiner Mutter entdeckt, als er aus der Schule kam. 

Bei dem Angeklagten handelt sich um einen vorbestraften Gewalttäter aus dem hessischen Wetteraukreis. Wegen einer Serie von elf Überfällen auf Tankstellen hatte er eine Strafe von acht Jahren Haft verbüßt. Im Tatzeitraum 2007 soll er sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Seine DNA-Spuren an der Leiche hatte er damit erklärt, dass er die Frau damals am Boden liegend entdeckt und nach ihrem Puls gefühlt habe. 

Der Fall um die 2007 getötete Claudia K. war lange ungeklärt geblieben. Der Mordfall wurde als »Cold Case« von Ermittlern neu aufgerollt, dank neuer DNA-Analysemethoden konnten sichergestellte Hautschuppen an der Leiche dem Angeklagten zugerechnet werden. Zudem hatten sich Zeugen gemeldet.

 

© dpa-infocom, dpa:240719-930-178628/1