Im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel hat der wegen Totschlags angeklagte 15-Jährige teilweise gestanden. Er habe sich erstmalig teilgeständig zur Sache eingelassen, teilte das Landgericht Neubrandenburg mit. Er soll im vergangenen September Joel in der Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben.
Aufgrund der Angaben des Angeklagten seien weitere Beweiserhebungen erforderlich, teilte das Gericht mit. Es setzte drei weitere Verhandlungstermine für den 17. und 23. April sowie den 2. Mai an. Die umfangreiche Beweisaufnahme - laut Gericht wurden seit Februar rund 50 Zeugen angehört - hatte schon einmal Zusatztermine notwendig gemacht.
Vor dem Termin war seitens des Gerichts eigentlich schon davon die Rede, dass an einem gesonderten, noch zu bestimmenden Termin ein Urteil verkündet werden sollte. Der Verhandlungstag endete am Donnerstagnachmittag, ohne dass wie ursprünglich geplant zwei Sachverständige - darunter ein psychiatrischer Gutachter - ausgesagt hätten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Fall
Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im vergangenen September hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden.
Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, standen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.
Während des seit Februar laufenden Prozesses hatte es wiederholt Überraschungen gegeben. So war zu Beginn bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten ermittelt. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit dem Fall, hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg erklärt, aber keine Details genannt.
Zwischenzeitlich war zudem der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht nach eigener Aussage keinen Haftgrund sah. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung. Die Anwältin von Joels Familie hatte das Landgericht Neubrandenburg deutlich kritisiert und nach eigener Aussage deutlich gemacht, dass sich der Prozess »sehr am Rande einer richterlichen Befangenheit« bewege.
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