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Flughafen-Geiselnehmer wird im Prozess wütend und laut

Mit seiner Tochter im Auto gelingt es einem bewaffneten Mann, auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens durchzubrechen. Erst nach 18 Stunden gibt er auf. Im Prozess gegen ihn hat er einen Wutausbruch.

Prozess Geiselnehmer
Der Flughafen-Geiselnehmer von Hamburg muss sich wegen Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung, Waffendelikten und Geiselnahme vor Gericht verantworten. Foto: Ulrich Perrey/DPA
Der Flughafen-Geiselnehmer von Hamburg muss sich wegen Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung, Waffendelikten und Geiselnahme vor Gericht verantworten.
Foto: Ulrich Perrey/DPA

Mithilfe von Notrufen, Videos und Zeugen haben Richter die Abläufe der 18-stündigen Geiselnahme am Hamburger Flughafen rekonstruiert - unterbrochen von einem Wutausbruch des Angeklagten.

»Was haben wir 18 Stunden dort besprochen?«, rief er nach Übersetzung einer Dolmetscherin plötzlich laut und aufgeregt mitten im Prozess. Damit unterbrach er im Landgericht den Vorsitzenden Richter, der gerade Dokumente aus den Ermittlungen vorlas.

Die Anklage wirft dem 35-Jährigen Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor. Hintergrund der Tat war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit.

Angeklagter rastet aus

Der Angeklagte redete aufgebracht auf Türkisch, ließ sich vom Richter auch nicht stoppen und schlug mehrmals mit der Hand auf den Tisch. Was er in diesem Moment genau sagte, blieb unklar. Nachdem der Mann sich beruhigt hatte und dem Prozess wieder aufmerksam folgte, appellierte der Richter an ihn: »Können wir uns darauf einigen, dass Sie nicht mehr so ausrasten?«

Daraufhin entgegnete der Angeklagte laut Dolmetscherin, das habe unter anderem mit der Person des Richters im damaligen Sorgerechtsstreit zu tun. Außerdem habe er doch in den 18 Stunden am Flughafen schon viel gesprochen. »Rumzuschreien und auf den Tisch zu schlagen, bringt niemanden weiter«, betonte der Vorsitzende Richter daraufhin.

Der Angeklagte hatte am 4. November vergangenen Jahres seine damals vierjährige Tochter mit Gewalt aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade geholt und war mit dem Kind in einem Mietauto auf das Flughafengelände gefahren, indem er drei Schranken durchbrach.

Kriminalbeamter: Vieles deutet auf Verzweiflungstat hin

»Es deutet vieles darauf hin, dass es eine Verzweiflungstat war«, sagte der Kriminalbeamte, der die Ermittlungen führte, als Zeuge. Der Angeklagte habe immer wieder betont, dass er der Vater des Kindes sei und dies deshalb aus seiner Sicht keine Entführung sein könne. Bei der Tat wurde eines schnell deutlich: »Er hat uns gleich klargemacht, dass er eine Bedrohung ist«, berichtete der Polizist.

Das Gericht sah sich Videoaufzeichnungen aus Stade von dem Tag an, an dem der Angeklagte das Mädchen mithilfe eines Tricks aus der Wohnung holte. Zudem wurden Handydaten des Angeklagten ausgewertet, in denen es um das Thema Waffen ging.

Auch die ersten Anrufe des 35-Jährigen vom Flughafen aus beim Notruf der Polizei wurden vorgespielt. Darin war er nur schwer zu verstehen, verlangte nach einem türkischen Dolmetscher. Es war zu hören, wie ein Beamter am Telefon den aufgeregten Anrufer zu beruhigen versuchte und ihn bat, die Tochter nicht zu gefährden.

Der Mann forderte in den folgenden Stunden, dass ein Flugzeug ihn und seine Tochter in die Türkei bringen solle und sprach dabei von einem Privatjet. Er schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Nach seiner Aufgabe erwiesen sich die Sprengsätze als Attrappen. Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden.

Das Verfahren wird am 5. Juni fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240530-99-218239/4