Problematische Wölfe, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben, sollen in Deutschland künftig deutlich schneller als bisher getötet werden können. Darauf verständigten sich die Umweltminister von Bund und Ländern bei ihrem zweitägigen Treffen im westfälischen Münster angesichts von einer gestiegenen Zahl an Wolfsrissen sowie Protesten von Nutztierhaltern und Landwirten. Eine wesentliche Änderung ist, dass anders als bisher nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss.
»Uns ist da ein Durchbruch gelungen«, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) als Vorsitzender der Umweltministerkonferenz. Der Herdenschutz sei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen. »Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen.«
Einheitliche Regelung
Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die entsprechende Vorschläge bereits im Oktober vorgelegt hatte, betonte die Einstimmigkeit des Beschlusses zum Umgang mit dem Wolf. Er ermögliche Schnellabschüsse, wenn ein Wolf den Herdenschutz überwunden und ein Nutztier gerissen hat. »Das ist auch ein Zeichen der Versöhnung, das heute ausgesendet wird von der Umweltministerkonferenz, um diesen gesellschaftliche Konflikt zu befrieden«, unterstrich sie.
Besonders stark betroffene Bundesländer wollen mit einheitlichen Länderverordnungen den schnelleren Wolfsabschuss bereits zum Start der Weidesaison 2024 möglich machen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) kündigte dazu Gespräche an, die schon in der kommenden Woche beginnen sollen. Dabei gehe es neben Mecklenburg-Vorpommern um die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Beschluss bringe »klares Zeichen der Rechtssicherheit«
Lemke erklärte, die EU-Kommission habe mit einem Schreiben bestätigt, dass dieser Vorschlag mit EU-Recht vereinbar sei. »Das heißt, es gibt auch ein klares Zeichen der Rechtssicherheit mit dem heutigen Beschluss für diejenigen, die in den Ländern, die vor Ort die Entscheidungen treffen müssen«, unterstrich sie. Unklar blieb, wie viele Wölfe der Schnellabschuss pro Jahr treffen könnte. Es sei unseriös, jetzt schon eine Zahl zu nennen, erklärte Lemke.
In Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen soll bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten, wie es in einer Mitteilung heißt. Der Abschuss soll dabei im Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide möglich sein. Die Länder bestimmen, in welchen Gebieten diese Regelung gilt. Backhaus plädierte für die Größenordnung von Kreisen.
Die Zahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere ist im vergangenen Jahr deutlich auf mehr als 1000 Fälle gestiegen. Dabei wurden mehr als 4000 Nutztiere getötet oder verletzt, wie aus einem Bericht hervorgeht. Als effizienteste Maßnahme zum Schutz von Nutztieren stellt der Bund Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde heraus. Der Umweltverband BUND fordert dafür Mindeststandards. Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland vor über 20 Jahren gab es laut Bundesumweltministerium keine Wolfsübergriffe auf Menschen.
Anzahl der Wölfe wird unterschiedlich geschätzt
Der Abschuss von einzelnen auffälligen Wölfen ist auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach Daten des Bundesamtes für Naturschutz sind in Deutschland seit 2017 zwölf Wölfe mit Behördengenehmigung in mehreren Bundesländern getötet worden. Nachgewiesenerweise gibt es in Deutschland laut einer Statistik mehr als 1300 Wölfe. Die Verbände der Landwirte, Jäger und Reiter gehen von 2000 bis 3000 Wölfen aus. Vor diesem Hintergrund wurden bereits weitergehende Schritte für eine Regulierung des Bestandes gefordert.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigte sich enttäuscht von der Einigung der Länder. »Es ist ein schlichtes Rissreaktionsmanagement, aber kein regional differenziertes Bestandsmanagement«, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Der Beschluss setze nicht ansatzweise den Koalitionsvertrag der Bundesregierung um. Es sei verpasst worden, die Weichen für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben mit dem Wolf zu stellen, so Dammann-Tamke.
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