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Betrunkener will ins Gefängnis - und muss es nun auch

Ein 33-Jähriger will Kumpels im Gefängnis besuchen, darf aber nicht - er ist betrunken. Er steigt über einen Zaun, leistet Widerstand und muss vor Gericht, kommt aber nicht. Jetzt ist er verurteilt.

Prozess wegen Eindringens in Justizvollzugsanstalt
Auch der Richter findet den Versuch, ins Gefängnis eindringen zu wollen, ungewöhnlich: »Die meisten wollen raus.« Foto: Michael Matthey/DPA
Auch der Richter findet den Versuch, ins Gefängnis eindringen zu wollen, ungewöhnlich: »Die meisten wollen raus.«
Foto: Michael Matthey/DPA

Ein 33-Jähriger, der im Dezember 2022 sturzbetrunken versucht haben soll, in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen, muss für sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil erging wegen vorsätzlichen Vollrauschs, sagte Richter Robert Glaß, der Direktor des Amtsgerichts Lehrte, am Dienstag zur Urteilsbegründung. Der 33-Jährige komme schon auf zwei Vorverurteilungen wegen Vollrauschs, so etwas sei »relativ selten«. Auch laufe die Bewährung noch. Der Versuch des Eindringens ins Gefängnis sei ungewöhnlich: »Die meisten wollen raus.«

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Verurteilte im Dezember 2022 als Besucher in die JVA, wurde aber abgewiesen, weil er betrunken war. Er stieg über einen Zaun und blieb auf dem Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer sitzen. Als er von Polizeibeamten angesprochen wurde, leistete er Widerstand. Dafür musste er vor Gericht, erschien aber nicht zum ersten Hauptverhandlungstermin im November. Die Folge: Er kam in sogenannte Ungehorsamshaft in Sehnde. 

Angeklagt wurde er wegen versuchten unerlaubten Eindringens in die JVA Sehnde sowie Widerstands. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger des 33-Jährigen verlangte eine Geldstrafe. 

© dpa-infocom, dpa:240702-930-160875/2