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Was bedeutet das Verbot des »Compact«-Magazins?

Die Bundesregierung betont häufig, wie wichtig ihr die Pressefreiheit ist. Ein Medienunternehmen zu verbieten, ist daher ein Schritt, der reiflich überlegt und gut begründet sein muss.

Polizei geht gegen rechtsextremes Magazin »Compact« vor
Mit Razzien in mehreren Bundesländern - hier in Magdeburg - gingen die Behörden gegen das »Compact«-Magazin und eine Filmproduktionsfirma vor. Foto: Thomas Schulz/DPA
Mit Razzien in mehreren Bundesländern - hier in Magdeburg - gingen die Behörden gegen das »Compact«-Magazin und eine Filmproduktionsfirma vor.
Foto: Thomas Schulz/DPA

Mit dem rechtsextremen »Compact«-Magazin hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Unternehmen verboten, das Minister als »Verbrecher« beschimpft und sich selbst als »Stimme des Widerstands« bezeichnet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verbot:

Wofür ist »Compact« bekannt?

Seit 2010 erscheint das im Boulevard-Stil aufgemachte »Compact«-Magazin monatlich. Sein Chefredakteur Jürgen Elsässer tritt zudem bei Veranstaltungen auf. Durch Videos und Online-Angebote erreicht das Medienunternehmen inzwischen auch über den Kreis der Magazin-Leser hinaus ein größeres Publikum. Das Magazin spricht beispielsweise von einer »Asylbombe«. Auf einem Titelbild wurde kürzlich behauptet, dass »deutsche Generale den Angriff auf Russland planen«. Unlängst zeigte »Compact« den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke neben dem früheren US-Präsidenten Donald Trump mit der Schlagzeile »2024 Die Wende«. Führende Politiker werden in dem Magazin immer wieder als »Verbrecher« beschimpft - mit Ausnahme von Vertretern der AfD.

Womit begründet Faeser das Verbot? 

Ihr Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass Menschen durch Publikationen und Veranstaltungen von »Compact« aufgewiegelt und »zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden« können. Dabei verweist es auf »antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte«. Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch »allgemein gegen das politische System«. 

Nancy Faeser
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das »Compact«-Magazin verboten. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/DPA
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das »Compact«-Magazin verboten. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/DPA

Laut Innenministerium bedient sich »Compact« einer »Widerstands- und Revolutionsrhetorik« und nutzt »verzerrende und manipulative Darstellungen«. 

Rechtlich handelt es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot - laut Innenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden.

Was ist jetzt genau verboten?

Der Verkauf des Magazins, die Website sowie Symbole, die dem Magazin zugeordnet werden. Dazu gehört auch die »Blaue Welle«. Dieses noch relativ neue Symbol hat Chefredakteur Elsässer für eine Kampagne gewählt, mit der er einen Regierungswechsel nach der nächsten Bundestagswahl im September 2025 befördern wollte. Blau ist die Farbe der AfD, deren Vertreter allerdings teilweise Bedenken gegen die Kampagne geäußert hatten, wohl weil man eine mögliche neue Parteispenden-Affäre befürchtete.

Wie viel Einfluss hat »Compact«? 

Nach eigenen Angaben hat das Magazin eine Auflage von etwa 40.000 Exemplaren, was allerdings nicht unabhängig überprüft ist. Compact TV hat bei YouTube 345.000 Abonnenten. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums ist »Compact« ein »zentraler Akteur bei der Vernetzung der «Neuen Rechten»«. Mit »Neue Rechte« wird eine Szene beschrieben, die Vorstellungen von einem ethnisch homogenen, Staat mit autoritären Zügen vertritt und sich gleichzeitig von Rechten absetzt, die sich auf den Nationalsozialismus berufen.

Enge Verbindungen unterhält das Medienunternehmen unter anderem zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung sowie zur Rechtsaußen-Strömung der AfD. Laut Verfassungsschutz gehört auch die Regionalpartei »Freie Sachsen« zum engeren Kreis. 

Wer ist Jürgen Elsässer?

Der 67-Jährige hat eine bewegte politische Geschichte hinter sich. Als Autor und Aktivist war der frühere Lehrer einst im ganz linken Spektrum verortet. Nach 2005 bewegte sich Elsässer immer weiter in Richtung Rechtsaußen. Während andere Journalisten bei Parteitagen der AfD gelegentlich auf offener Bühne angegangen werden, bewegt sich der »Compact«-Chefredakteur dort wie ein Fisch im Wasser. 

»Natürlich ist die AfD ein wichtiger Faktor«, sagte er unlängst bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel im thüringischen Sonneberg. Zugleich äußerte er gewisse Sympathien für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie für den russischen Präsidenten Wladimir Putin, den er als »Staatsmann, der sich für sein Volk, sein Land und seinen Staat einsetzt«, bezeichnet.

Hat das Verbot Auswirkungen für die AfD?

Nicht direkt, aber vor allem dem Rechtsaußen-Flügel der Partei geht dadurch eine Plattform für die Verbreitung seiner Inhalte verloren. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun, der dieser Strömung nicht zugerechnet wird, schreibt bei X: »Compact-Elsässer hat gegen mich primitiv gepöbelt.« Dennoch unterstütze er »Compact« gegen das, wie er sagt, »verfassungswidrige Verbot«.

Die Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, Katina Schubert, meint, nun sei die Prüfung eines AfD-Verbots »unumgänglich«. Sie findet: »Das Verbot vom rechten Hetzblatt darf nicht nur ein symbolischer Paukenschlag bleiben.« Die AfD wird aktuell vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Ob perspektivisch eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Inlandsgeheimdienst folgen könnte, ist momentan noch nicht absehbar.

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind als einzige Verfassungsorgane jeweils berechtigt, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag trifft das Bundesverfassungsgericht. Eine Voraussetzung ist, dass man der jeweiligen Partei eine aggressiv-kämpferische Haltung nachweisen kann.

Wie ungewöhnlich ist ein Medien-Verbot?

Das kommt relativ selten vor - in solchen Fällen muss die Pressefreiheit abgewogen werden gegen die Argumente, die für ein Verbot sprechen. In seiner Zeit als Bundesinnenminister hatte Thomas de Maizière (CDU) 2016 die rechtsextremistische Internetplattform »Altermedia Deutschland« verboten. Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) machte 2019 die Me­zopo­ta­mi­en Ver­lag und Ver­trieb GmbH und die MIR Mul­ti­me­dia GmbH als Teil­or­ga­ni­sa­tio­nen der kurdischen Arbeiterpartei PKK dicht.

© dpa-infocom, dpa:240716-930-175216/1