Aktuell Kommentar

Urteil gegen KZ-Sekretärin: Gnädiger Richterspruch

Warum GEA-Redakteur Ulrich Häring denkt, dass die Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe für die Beihilfe zu zehntausendfachem Mord besser weggekommen ist, als ihr eigentlich zusteht.

Ein Blick auf das ehemalige Konzentrationslager Stutthof. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin
Ein Blick auf das ehemalige Konzentrationslager Stutthof. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. bestätigt. Foto: Jan Dzban/dpa
Ein Blick auf das ehemalige Konzentrationslager Stutthof. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. bestätigt.
Foto: Jan Dzban/dpa

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