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Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Das schlägt der Bund vor

Merkel warnt vor Rückfall in der Corona-Krise
Angesichts der immer lauteren Diskussion über weitere Lockerungen der Corona-Abwehrmaßnahmen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eindringlich dazu aufgerufen, bei der Einhaltung der Regeln nicht nachzulassen. Foto: Markus Schreiber/AP/POOL/dpa
Angesichts der immer lauteren Diskussion über weitere Lockerungen der Corona-Abwehrmaßnahmen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eindringlich dazu aufgerufen, bei der Einhaltung der Regeln nicht nachzulassen. Foto: Markus Schreiber/AP/POOL/dpa

BERLIN. An diesem Mittwoch berät Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Folgende Dinge stehen in der Beschlussvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

- Verantwortung: Die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen will der Bund den Ländern überlassen. Es soll jedoch eine Obergrenze von Neuinfektionen in einzelnen Landkreisen geben, ab der wieder regional härtere Beschränkungen greifen müssen: mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.

- Alle Schüler sollen schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien an die Schulen zurückkehren können.

- Kitas: Ab dem 11. Mai soll eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden.

- Geschäfte: Alle Geschäfte sollen wieder öffnen dürfen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Dabei müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde.

- Bundesliga: Grünes Licht soll es im Profifußball in der 1. und 2. Bundesliga geben. »Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen«, heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der Geisterspiele ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai - ein genauer Termin ist offen gelassen.

- Breitensport: Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Deutschland unter freiem Himmel unter Bedingungen sollen wieder erlaubt sein. In der Vorlage wird auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen. Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.

- Großveranstaltungen: Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie untersagt bleiben. »Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird«, heißt es. In weitgehend eigener Verantwortung dürfen die Länder künftig unter anderem über folgende Punkte entscheiden: Kontaktbeschränkungen, Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen, Gastronomiebetriebe, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios), Fitnessstudios, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen. (dpa)