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Juristen sehen drohende Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2019

In der von Luftverschmutzung geplagten Landeshauptstadt Stuttgart könnten im nächsten Jahr die umstrittenen Verbote für Dieselfahrzeuge kommen. Bisher sind es Empfehlungen und juristische Bewertungen.

Die Umwelthilfe macht Druck, dass die Diesel-Fahrverbote kommen.
Die Umwelthilfe macht Druck, dass die Diesel-Fahrverbote kommen. Foto: dpa
Die Umwelthilfe macht Druck, dass die Diesel-Fahrverbote kommen.
Foto: dpa
STUTTGART. In Stuttgart drohen wegen schlechter Luft aus Sicht von Juristen des Landes und der Stadt 2019 erstmals Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Neben Experten des Landes kommen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch Juristen der Landeshauptstadt zu dem Schluss, dass im kommenden Jahr Fahrverbote verhängt werden könnten.

Juristen des Landes und der Stadt hatten sich demnach am Donnerstag in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zu möglichen Fahrverboten geäußert. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart kündigte am Samstag lediglich eine Stellungnahme für die kommende Woche an. Er verwies darauf, dass die Entscheidung über einen Luftreinhalteplan beim Land liege.

Zuvor hatte die »Südwest Presse« berichtet, dass ein noch unveröffentlichtes Gutachten der Landesregierung Fahrverbote ab 2019 für eine bessere Luft empfehle. Die beauftragte Kanzlei rate dem Land darin, ab Januar 2019 ein »zonenweites Verbot von Euro 3- und 4-Diesel« in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Damit sollen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden.

Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5 sollen demnach ab September 2019 mit einem Fahrverbot für Innenstadtbereiche belegt werden. Allerdings könne diese Frist verlängert werden, sollte die Luft deutlich sauberer werden, schreibt das Blatt unter Berufung auf das ihr vorliegende Gutachten. Als erste Stadt bundesweit hat Hamburg Dieselfahrverbote in der Innenstadt angekündigt, die von kommendem Donnerstag an gelten.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte am Samstag, dass es eine juristische Bewertung von Juristen des Landes zu einem Urteil vom Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gebe. Ob tatsächlich die bei Fahrern von Dieselautos umstrittenen Fahrverbote angeordnet werden, ist letztlich Sache der Politik. In der grün-schwarzen Koalition sind die Fahrverbote umstritten. Die Stadt Stuttgart versucht seit langem, die Schadstoffbelastung der Luft zu senken - mit dem Ziel, Fahrverbote zu verhindern.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 7 C 30.17) in Leipzig auch mit Blick auf Stuttgart geurteilt, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Seit einigen Tagen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die grün-schwarze Landesregierung hatte zuletzt über einen Regierungssprecher erklärt, das Urteil werde geprüft. Ziel sei es, Dieselfahrverbote in Stuttgart zu vermeiden, ohne einen höchstrichterlichen Spruch aus Leipzig zu verletzen.

Nach dem Leipziger Urteil müssen Verkehrsverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. »Mithin ist ein Verkehrsverbot zeitlich gestaffelt nach dem Alter und Abgasverhalten der betroffenen Fahrzeuge und unter Einschluss von Ausnahmeregelungen einzuführen«, heißt in dem Urteil.

Wie die »Südwest Presse« berichtete, schlägt das Gutachten des Landes weitreichende Ausnahmen vor. »Alle Anwohner der Zone, Handwerker, Liefer- und Wirtschaftsverkehr« sollten von den Fahrverboten ausgenommen werden, heißt es darin. Zudem könnte ein Fahrverbot abwendet werden, wenn es im Sommer 2019 Prognosen gebe, nach denen die Grenzwerte auch ohne Einschränkungen für Euro-5-Fahrzeuge eingehalten werden können.

Ein Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag sagte: »Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden wir respektieren und umsetzen.« Die schriftliche Urteilsbegründung werde gemeinsam mit dem Koalitionspartner ausgewertet. »Das Gutachten im Auftrag der Landesregierung ist ein Baustein in diesem Prozess«, sagte der Sprecher. »Die wichtigsten Ziele für uns Grüne sind die Verbesserung der Luftqualität, das Vermeiden von Verkehrsbeschränkungen und ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr.« (dpa)