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Aktuell Energie

Im Land droht Heizungstausch-Flickenteppich

Die Bundesregierung koppelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) an die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Baden-Württemberg hat diese ab kommendem Jahr und sagt: Die Kommunen dürfen selbst entscheiden, wann bei ihnen das GEG gilt.

Wie wird in Zukunft geheizt: Das legen die Kommunen gerade fest. Ab wann Heizungsbesitzer ihre Heizungen dann klimaneutral betre
Wie wird in Zukunft geheizt: Das legen die Kommunen gerade fest. Ab wann Heizungsbesitzer ihre Heizungen dann klimaneutral betreiben müssen, entscheiden sie auch. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Wie wird in Zukunft geheizt: Das legen die Kommunen gerade fest. Ab wann Heizungsbesitzer ihre Heizungen dann klimaneutral betreiben müssen, entscheiden sie auch.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

REUTLINGEN/STUTTGART. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das den Betrieb von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vorschreibt, könnte in einigen Kommunen in Baden-Württemberg schon zum 1. Februar gelten. In anderen aber wiederum nicht. Das bestätigt das Landesumweltministerium auf GEA-Anfrage. Damit droht im Land ein Flickenteppich zum Heizungstausch.

Im aktuellen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) koppelt die Bundesregierung die Maßnahmen zum energieneutralen Heizen an die kommunale Wärmeplanung. Erst, wenn diese steht, soll das GEG gelten. Landeseigene Stellen sollen dabei entscheiden, ab wann sie das GEG wirklich anwenden. Bislang war unklar, welche Stellen das in Baden-Württemberg sein sollen. Aus dem Umweltministerium heißt es nun: »Das Vorliegen einer Wärmeplanung soll die Vorgaben des GEG noch nicht auslösen. Dazu bedarf es der Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Stelle. Das sollen in Baden-Württemberg die Kommunen sein.« Die Kommunen sollten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung über die Ausweisung etwa von Fernwärmenetzen entscheiden. »Die Pflicht greift, wenn seit dieser Entscheidung ein Monat vergangen ist«, schreibt eine Sprecherin des Landesumweltministeriums auf Anfrage.

Diese Vorgaben können zu regional unterschiedlichen Anwendungen des GEG führen. Denn Große Kreisstädte und kreisfreie Städte müssen in Baden-Württemberg bis Ende dieses Jahres eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Will eine Stadt dann möglichst schnell klimaneutral werden, kann sie entscheiden, dass das GEG ab frühestens 1. Februar 2024, einen Monat nach Beschluss, gilt. Heizungsbesitzer, deren Anlage unreparierbar kaputtgeht, wären ab dann verpflichtet, eine Heizung zu 65 Prozent klimaneutral zu betreiben. Während Hausbesitzer in umliegenden Gemeinden, die noch keine Wärmeplanung haben, oder deren Gemeinderat das GEG noch nicht anwenden will, weiter in alte Systeme investieren könnten.

Wie die Planung in den Kommunen aussieht, muss abgewartet werden. Bislang ist weder das GEG noch das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung  verabschiedet. (GEA)