Logo
Aktuell TV-Triell

Annalena Baerbock nach Aussagen zu Boris Palmer in der Kritik

Annalena Baerbock (Grüne) zeigt im zweiten Triell klare Kante gegen Rassismus. Weil sie dabei den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer sowie die NSU-Morde und die Anschläge von Halle und Hanau in einem Satz nennt, wird sie im Netz scharf kritisiert.

Annalena Barbock (Grüne) beim zweiten Triell. Screenshot: Youtube
Annalena Barbock (Grüne) beim zweiten Triell. Screenshot: Youtube
Annalena Barbock (Grüne) beim zweiten Triell. Screenshot: Youtube

BERLIN. Der Dreikampf ums Kanzleramt ist ein Zweikampf geworden. Zumindest im zweiten TV-Schlagabtausch bei ARD und ZDF. Immer wieder bekamen sich Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD) in die Haare - wegen Geldwäsche-Razzia, Wirecard und Koalitionsoptionen. Annalena Baerbock hätte die lachende Dritte werden können, konnte sie doch lächelnd in beide Richtungen austeilen und eigene Themen in den Vordergrund stellen. Gebracht hat es ihr wenig. Aus Sicht der Zuschauer hat die Grünen-Politikerin beim zweiten Triell am wenigsten überzeugt. Noch schlimmer: Für ihre Aussagen über den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wird sie in den Sozialen Medien hart kritisiert.

Gehört Boris Palmer zu den Grünen?

Aber der Reihe nach. Zunächst wurde Laschet auf den früheren Verfassungs­schutz­chef Hans-Georg Maaßen angesprochen, der für die CDU im Wahlkreis 196 als Direkt­kandidat bei der Bundestags­wahl ins Rennen geht. »Würden Sie Herrn Maaßen ihre Stimme geben?«, fragte Moderator Oliver Köhr. Laschet wich der Frage aus, antwortete stattdessen, dass er in einem anderen Wahlkreis an die Urne gehe. Maaßen, der als Rechtsaußen der Partei gilt, werde sich jedoch an den Kurs halten müssen, den er als Parteivorsitzender oder Bundeskanzler vorgebe.

Während sich ihr Konkurrent um eine klare Antwort drückte, wollte es Baerbock bei der nächsten Frage offensichtlich besser machen. »Gehört Boris Palmer zu den Grünen oder wenn nicht, warum nicht?«, wollte Moderatorin Maybrit Illner wissen. »Er ist Mitglied unserer Partei, aber er hat eine Äußerung getätigt, die rassistisch war und deshalb habe ich als Parteivorsitzende - und das unterscheidet uns offensichtlich auch an dieser Stelle - gesagt, das kann ich nicht so stehen lassen. Ich habe mit ihm telefoniert und gesagt, dass muss klargestellt werden, da braucht es eine Entschuldigung«, sagte Baerbocks im Hinblick auf die umstrittenen Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters über Dennis Aogo

Karrikatur: Bengen
Karrikatur: Bengen

Kein Platz für Rassismus

So weit, so gut. Doch was danach kam, sorgte im Netz für Kritik. Ohne Pause kam Baerbock auf die NSU-Morde und die Anschläge in Halle und Hanau zu sprechen. Die Menschen müssten daran glauben können, dass in Deutschland alles dafür getan wird, dass Rassismus keinen Platz hat, sagte sie. Bei ihren Ausführungen verwechselte sie nicht nur die Morde in den beiden Städten miteinander. Sie hinterließ auch den Eindruck, dass Palmers satirischer Gebrauch des N*-Worts vergleichbar mit dem Rassismus sei, der hinter den Attentaten von Halle und Hanau steckte. Das brachte zahlreiche Twitter-Nutzer auf die Palme.

»Baerbock verglich im Triell den Grünen Boris Palmer mit der NSU. Solch maßlosen Vergleiche gehen gar nicht und verniedlichen den Rechtsextremismus«, lautet ein Kommentar. Ein anderer User schreibt: »Boris Palmer in einem Atemzug mit Hanau, Halle und anderen rechtsextremistischen Anschlägen zu bringen, ist völlig unangemessen von Annalena Baerbock. Man muss nicht alles gut finden, was Palmer von sich gibt. Ein Rassist ist er nicht.«

Tübinger Oberbürgermeister bezieht Stellung

Palmer selbst kommentierte das Thema auf seiner Facebookseite so: »Inhaltlich bin ich völlig einig mit unserer Kanzlerkandidatin. Es darf keinen Platz für Rassismus in unserer Gesellschaft geben und es gibt eine Verbindung zwischen rechtsradikalem Gedankengut und rechtsextremen Terrorakten.« Die Frage, ob das alles bereits mit der Verwendung inkriminierter Begriffe in sarkastischem Kontext beginne, werde Gegenstand des angestrebten Parteiordnungsverfahren sein müssen. (GEA)