Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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