FRANKFURT/MAIN. Mit einem der weitreichendsten Eingriffe in die Spiel- und Jugendordnung hat der Deutsche Fußball-Bund den Weg für einen Saison-Abschluss in allen Amateur- und Nachwuchsligen frei gemacht.
Erstmals in der Geschichte kann die Saison von der 3. Liga bis in die untersten Spielklassen bei Bedarf über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, könne »das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen«, sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch in einer Verbandsmitteilung.
Mit den umfassenden Anpassungen seiner Spielordnung reagierte der DFB auf die Auswirkungen der Corona-Krise. Im Zuge einer Saisonverlängerung können Spielberechtigungen, Wechselfristen und Verträge mit Spielerinnen und Spielern zeitlich angepasst werden. Im Falle eines Saisonabbruchs wären zudem Sonderregelungen zu Auf- und Abstieg möglich.
»Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren«, sagte Koch.
Zuvor war am Freitagvormittag der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurbereich auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Eine mögliche Fortsetzung werde mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen angekündigt, um allen Vereinen ausreichend Planungssicherheit zu gewähren, hieß es.
Der Grundsatz, wonach ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate außer Kraft gesetzt. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen gelten.
Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie lockert der DFB außerdem die in den Statuten vorgesehenen Strafen bei möglichen Insolvenzfällen in der 3. Liga, den fünf Regionalligen sowie der Bundesliga und 2. Bundesliga der Frauen. Sollten Vereine aus diesen Spielklassen in dieser Saison einen Insolvenzantrag stellen müssen, entfällt der dafür vorgesehene Abzug von neun Punkten bei den Männern beziehungsweise sechs Punkten bei den Frauen komplett.
Tritt ein Insolvenzfall in der kommenden Saison ein, werden dem jeweiligen Club in den Männer-Spielklassen drei Punkte und bei den Frauen zwei Zähler abgezogen. Damit folgt der DFB dem Beispiel der Deutschen Fußball Liga, die die exakt gleichen Strafen für den Profibereich ebenfalls ausgesetzt beziehungsweise modifiziert hat.
In den unteren Spielklassen, wo ein Verein bei einer Insolvenz automatisch als Absteiger feststeht, dürfen die zuständigen Landesverbände für die Dauer der Übergangszeit bis Ende Juni 2021 abweichende Regelungen treffen. »Wir haben mit diesem Beschluss einen großen und sehr wichtigen Schritt gemacht«, sagte Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung. »Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die nächsten Herausforderungen in dieser besonderen Zeit anzugehen.« (dpa)