BERLIN. Die verschärften Corona-Einreiseregeln für Großbritannien greifen laut Innenministerium (BMI) auch für deutsche Fußball-Nationalspieler, die bei dortigen Clubs unter Vertrag stehen.
»Die geltenden Regelungen für Einreisen aus Virusvariantengebieten gelten für alle Einreisen nach Deutschland«, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Zweiwöchige Quarantänepflicht für Einreisende
Die Bundesregierung stuft Großbritannien als Virusvariantengebiet ein, weil sich dort die zuerst in Indien entdeckte Corona-Variante ausbreitet. Damit dürfen seit Sonntag Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen nach Deutschland befördern. Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht, die auch nicht durch negative Tests verkürzt werden kann.
Sechs deutsche Nationalspieler aus dem EM-Aufgebot spielen derzeit für englische Clubs: Torwart Bernd Leno vom FC Arsenal, Ilkay Gündogan von Manchester City, das Chelsea-Trio Antonio Rüdiger, Kai Havertz und Timo Werner sowie Robin Koch von Leeds United.
Von Freitag an absolviert die DFB-Auswahl zunächst bis zum 6. Juni ein Trainingslager im österreichischen Seefeld. Gündogan und die drei Chelsea-Spieler sollen nach ihrem Einsatz im Champions-League-Finale in Porto am Samstag erst später zum Team stoßen. Für 7. Juni ist ein Testspiel gegen Lettland in Düsseldorf angesetzt, für 8. Juni ist der Einzug ins EM-Quartier in Herzogenaurach geplant. Das erste EM-Spiel bestreitet Deutschland am 15. Juni in München gegen Frankreich.
Keine Ausnahmen für Virusvariantengebiete
Die aktuelle Einreiseverordnung sieht zwar Ausnahmen vor für Reisende aus Risikogebieten, und zwar unter anderem für Teilnehmer »internationaler Sportveranstaltungen«. Diese gelten aber nicht für Virusvariantengebiete, wie es Großbritannien derzeit ist.
»Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss unter die engen Ausnahmen vom Beförderungsverbot der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 fallen, eine ausgefüllte digitale Einreiseanmeldung vorweisen, einen negativen Corona-Test vorweisen und eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten«, erläuterte die Sprecherin. »Diese Regeln gelten auch für den Profifußball.« (dpa)