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Vereinswechsel: Was Spieler und Clubs wissen müssen

Fußball
Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild Foto: Patrick Seeger
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Foto: Patrick Seeger

REUTLINGEN. Nachdem der Außerordentliche Verbandstag am 20. Juni die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni beschlossen hat, herrscht nun auch Klarheit im Vereinswechselrecht. Bei der am 1. Juni beginnenden Wechselperiode I und damit dem Abmeldedatum 30. Juni für Amateure bleibt es demnach.

Die wichtigsten Punkte, die allgemein im Passwesen zu beachten sind, hat der Württembergische Fußballverband zusammengefasst:

Fristen beim Vereinswechsel

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06.2020 abmelden. Der neue Verein kann danach einen Antrag auf Vereinswechsel beim wfv zu stellen.

Die Erteilung der Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele des jeweiligen Spielers hängt grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Die Zustimmung kann auch nachträglich (jedoch bis spätestens zum 31.08.2020) erteilt werden.

Im Aktivenbereich, Herren und Frauen sowie A-Junioren (Jahrgänge 2001 und 2002) und B-Juniorinnen (Jahrgänge 2003 und 2004), kann nur innerhalb von zwei Wechselperioden der Verein gewechselt werden. Diese sind:

Wechselperiode I: vom 1.07.2020 bis 31.08.2020 (Abmeldung bis spätestens 30.06.2020)

Wechselperiode II: vom 1.01.2021 bis 31.01.2021 (Abmeldung bis spätestens 31.12.2020)

Im Jugendbereich kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Hier muss jedoch als spätester Abmeldetag der 15.07.2020 eingehalten werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des abgebenden Vereins), wenn sich der Spieler bis zum 15.07.2020 beim alten Verein abgemeldet hat.

Besonderheit durch Corona: Die 6-Monate-Regelung

Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die Modifizierung der bisherigen Regelung, wonach Spielern sechs Monate nach ihrem letzten Spiel bzw. nach Vertragsbeendigung auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins ein Spielrecht für einen neuen Verein zu erteilen ist, hinweisen. Der besonderen Situation wird dadurch Rechnung getragen, dass die Frist seit der Aussetzung des Spielbetriebs am 12.03.2020 gehemmt ist.

Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung Sport kann ab dem 01.07.2020 der Spielbetrieb unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden, so dass damit auch die 6-Monats-Frist wieder in Gang gesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass zur Berechnung der Frist der Zeitraum seit dem letzten Spiel bis zum 11.03.2020 plus der Zeitraum ab dem 01.07.2020 herangezogen werden.

Erstmalige Spielererlaubnis für ausländische Spieler und internationaler Vereinswechsel

In diesem Bereich hat es eine erfreuliche Änderung gegeben. Bei der Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis für ausländische Spieler und bei der Beantragung eines internationalen Vereinswechsels müssen ab dem 01.07.2020 nur noch folgende Dokumente vorliegen:

- Unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis

- Ausweisdokument mit Lichtbild

- Zusätzlich bei Minderjährigen: Meldebescheinigung der Familie

Eine detaillierte Erläuterung des internationalen Freigabeverfahrens, welches in diesem Fall grundsätzlich eingeleitet wird, finden Sie hier.

Die Beantragung erfolgt grundsätzlich online in DFBnet Pass-Online. Im Laufe der kommenden Woche werden wir dazu auf unserer Serviceseite zum Passwesen entsprechendes Schulungsmaterial (Leitfaden und Erklärvideo) bereitstellen.

Jugend: Gastspielrecht wird zu »Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit«

Im Rahmen einer bundesweiten Vereinheitlichung wird der Begriff »Gastspielrecht« durch den Begriff »Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit« ersetzt, ohne dass sich an den Voraussetzungen für die Erteilung etwas ändert. Die entsprechenden Offiziellen Mitteilungen zu den vorläufigen Ordnungsänderungen gehen den Vereinen per wfv-Postfach zu.

Der große Vorteil dieser Vereinheitlichung ist, dass das neue Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit im Jugendbereich ab dem 01.07.20 ebenfalls online in DFBnet Pass-Online beantragt werden kann. Auch hierzu werden wir das notwendige Schulungsmaterial im Laufe der kommenden Woche auf unserer Homepage bereitstellen. (pm)