REUTLINGEN. Seit drei Tagen in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen über 100. Heute liegt sie bei 122,3. Das bedeutet, dass die seit Anfang März geltenden Lockerungen ab dem 23. März wieder zurückgenommen werden müssen und damit die Corona-Notbremse in Kraft trifft. Das teilt das Landratsamt heute per Pressemitteilung mit.
Nach wie vor liege ein diffuses Infektionsgeschehen vor, dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbuchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat. Somit kann es keine Ausnahme von der Notbremse geben.
Ab Dienstag gelten im Landkreis Reutlingen automatisch die vom Land ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen Einschränkungen:
- Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
- Im Einzelhandel darf kein »Click & Meet« mehr angeboten werden, nur noch »Click & Collect« ist möglich.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen.
- Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten.
- Beim Sport gelten Einschränkungen. Insbesondere ist die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit-Individualsport nicht mehr erlaubt.
Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft. (pm)