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Verkehrslärm in Sondelfingen: Was unternimmt die Stadt dagegen?

Seit Jahren plagt der Lärm der B 28/312 die Anwohner in Sondelfingen. Neben der Belastung durch den regulären Verkehr kommen nachts noch Probleme mit Auto-Posern dazu, die zwischen Reutlingen und Metzingen ihre Motoren aufjaulen lassen und Vollgas geben. Ein betroffener GEA-Leser möchte wissen: Warum unternimmt die Stadtverwaltung nichts gegen den Lärm?

Auf der B 28/312 gilt seit ein paar Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometern pro Stunde. Allerdings halten sic
Auf der B 28/312 gilt seit ein paar Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometern pro Stunde. Allerdings halten sich einige Autofahrer nicht an die Schilder und nutzen den Streckenabschnitt zum Rasen. Foto: Frank Pieth
Auf der B 28/312 gilt seit ein paar Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometern pro Stunde. Allerdings halten sich einige Autofahrer nicht an die Schilder und nutzen den Streckenabschnitt zum Rasen.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Vielen Sondelfingern ist es in ihrer Gemeinde zu laut. »Immer wieder höre ich von Bürgern, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der B 28/312 sehr hoch ist«, erklärt Bezirksbürgermeister Mike Schenk. Insbesondere die Beschwerden von Anwohnern der Teckstraße und der Straße In Laisen häufen sich. »Das hängt auch damit zusammen, dass die Bundesstraßen Richtung Metzingen von Posern und Rasern genutzt werden, deren Autos extrem laut sind.« Dazu komme der reguläre Verkehr, dessen »Krach wie ein Teppich über der gesamten Ortschaft liegt«, schreibt ein lärmgeplagter Anwohner dem GEA.

Was unternimmt die Stadtverwaltung dagegen? Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometern pro Stunde habe jedenfalls nicht zu einer erholsamen Nachtruhe beigetragen, denn: »Niemand scheint sich an dieses Tempolimit zu halten«, wie es in dem Schreiben des GEA-Lesers heißt. Stattdessen werde die Strecke für Auto- und Motorradrennen genutzt, deren Teilnehmer keine Angst davor haben müssen, geblitzt zu werden - denn einen Blitzer gibt es nicht.

Allein kann die Stadt nichts ändern

Dem Leiter für Verkehrsplanung des Reutlinger Amts für Stadtentwicklung und Vermessung, Gerhard Lude, sind die Probleme bekannt. Lösungen gestalten sich allerdings schwierig. Das liege zum einen daran, dass es sich bei den betreffenden Streckenabschnitten um Bundesstraßen handle. »Außerorts müssen wir uns immer mit dem Regierungspräsidium abstimmen«, erklärt Lude. Das koste Zeit und bürokratischen Aufwand. Zudem habe Widerstand aus der Bevölkerung zu einer massiven Verzögerung lärmreduzierender Maßnahmen geführt: »Die Initiative 'Freie Fahrt fürs Ländle' hat eine Petition beim Baden-Württembergischen Landtag eingereicht und Widerspruch gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung eingelegt, weswegen wir noch keinen stationären Blitzer aufstellen konnten.« Denn sollte die Petition durchgehen, wären die Blitzer überflüssig - die 120er-Schilder müssten weg und die Geschwindigkeitsbegrenzung wäre wieder aufgehoben.

Eine alternative Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen Messgeräten ist kaum möglich. »Die Straßen sind dafür sehr schlecht«, sagt der Leiter des Amts für Öffentliche Ordnung, Albert Keppler. Zum einen seien die Messungen für die Polizisten gefährlich: Es gibt an vielen Abschnitten keine Standstreifen und die Beamten müssen deshalb die Straße überqueren, um auf der anderen Seite zu messen. »Dann ragt die geöffnete Autotür der Beamten auch noch auf die Spur«, ergänzt Keppler - viel zu riskant bei gleichzeitigem Verkehr. Zum anderen eigne sich die schmale Straßenführung nicht, die Blitzer fachgerecht zu konfigurieren und aufzustellen.

Widerspruch wurde abgewiesen

Die gute Nachricht für die Anwohner: Für diese Probleme gibt es Lösungen. Die Initiative beispielsweise ist mit ihrem Anliegen gescheitert. »Der Landtag hat den Widerspruch von 'Freie Fahrt fürs Ländle' mittlerweile zurückgewiesen und die Klagefrist gegen diese Entscheidung ist abgelaufen«, sagt Lude. Das heißt, dass stationäre Blitzer kommen: »Entweder noch im diesjährigen Herbst oder im kommenden Frühjahr«, ergänzt Keppler. »Das hängt aber natürlich alles von der Finanzierung im Haushalt ab.« Geplant seien zwei Anlagen, je eine pro Richtung. Wo genau, das stehe noch nicht fest.

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»Dazu machen wir die Strecke auch mobil kontrollierbar«, so Keppler weiter. »Die Straßenmeisterei wird spezielle Markierungen ausweisen, wo tragbare Blitzer aufgestellt werden können. Dann müssen die Polizisten auch nicht mehr über die Straße.« Bauliche Veränderungen wie Verkehrsinseln, Einbuchtungen oder Kreisverkehre, die den Verkehr verlangsamen und sicherer machen, könnten dort nicht angemessen umgesetzt werden. Das ist aber nicht schlimm: »Wir sehen es an der abnehmenden Zahl der Verstöße, dass Blitzer grundsätzlich was bringen. Geschwindigkeitsüberschreitungen gehen vorhersehbar und messbar zurück.« Das sei daher auch für die B 28 und 312 zu erwarten.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung geht weiter runter

Zudem sind sich beide Kollegen einig: Um die Gefahr, die von Autorennen und Rasern ausgeht, weiter zu minimieren, soll auf einem Streckenabschnitt die Geschwindigkeit noch weiter heruntergesetzt werden. »Bei den Berechnungen im Rahmen des Lärmaktionsplans hat sich gezeigt, dass es trotz Beschränkung 120 Kilometer pro Stunde noch zu Überschreitungen der nächtlichen Lärmgrenze kommt. Deshalb wollen wir einen Abschnitt mit 100 Kilometer pro Stunde begrenzen«, erklärt Keppler.

Wo dieser Abschnitt sein wird und wie lang er wird, steht noch aus. »Er darf nicht zu kurz sein, sonst kann man nicht anständig kontrollieren und wir wollen's fair machen.« Der vernünftige Fahrer müsse genug Zeit haben, sich an die Veränderung anzupassen. »Wenn dann alles ausgearbeitet ist, geht der Vorschlag ans Regierungspräsidium«, so Keppler weiter. Da die Straßen außerorts verlaufen, müsse das Präsidium zustimmen. Natürlich könne er es nicht sicher sagen, aber Keppler gehe stark von einer positiven Antwort aus. »Wir können nicht einfach machen, was wir wollen. Ein Verkehrsnetz wie das der Bundesstraßen muss sich im Großen und Ganzen flüssig anfühlen.« (GEA)