REUTLINGEN. Die ersten großen Plakate in Reutlingen weisen unübersehbar darauf hin: Am 24. November eröffnet der Weihnachtsmarkt in der Altstadt. Nun gilt in der Corona-Pandemie aber mittlerweile die Warnstufe des Landes. Auch die Alarmstufe könnte angesichts steigender Infektionszahlen und steigender Auslastung der Intensivbetten bald ausgerufen werden. Steht der Reutlinger Weihnachtsmarkt also auf der Kippe? »So weit wie die Planungen fortgeschritten sind, kann ich es gar nicht mehr absagen«, sagt Norbert Brendle, der Geschäftsführer der Markt-Werk-Stadt, die den Reutlinger Weihnachtsmarkt organisiert, dem GEA. Auf der rechtlich sicheren Seite ist er auch laut der neuen Corona-Verordnung des Landes: Diese erlaubt das vorweihnachtliche Treiben auch in der Warnstufe.
Das Sozialministerium hatte Ende September die Rückkehr der Weihnachtsmärkte zugesagt. In der Corona-Verordnung vom 28. Oktober wurden die Regelungen dafür nun aufgeführt. Demnach gilt in der Warnstufe 3G. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend, heißt es in der Verordnung. »Jeder Standbetreiber, der Essen oder Trinken ausgibt, muss sich einen Nachweis zeigen lassen«, erklärt Brendle. Geimpfte, Genesene oder Getestete bekommen einen Stempel, damit sie ihren Nachweis nur einmal vorzeigen müssen. Jeden Tag kommt dabei eine andere Farbe zum Einsatz, erklärt der Organisator. In der Alarmstufe müsste der Reutlinger Weihnachtsmarkt auf 2G umstellen. Dann hätten nur noch Geimpfte und Genese die Möglichkeit, sich etwas an einem Verpflegungsstand zu holen.
Umsetzung der Maskenpflicht auf Reutlinger Weihnachtsmarkt noch unklar
»Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich«, steht in der Corona-Verordnung des Landes. »Bei der Verpflegung ist das To-Go-Modell aber nicht umsetzbar«, meint Brendle. Der Verkäufer müsste dann kontrollieren, ob der Kunde seine Bratwurst auch wirklich nicht am Stand isst. »Es wird immer jemand nach einem Nachweis fragen«, kündigt Brendle an.
Unklar ist noch, wie auf dem Reutlinger Weihnachtsmarkt die Maskenpflicht umgesetzt werden soll, die es laut Corona-Verordnung in jedem Fall braucht. »Das ist in den Planungen aktuell noch ein großes Thema«, sagt Brendle. Die Angelegenheit werde er am Montagabend mit der Stadtverwaltung besprechen.
Chocolart und Weihnachtsmarkt in Tübingen in verkleinerter Form
Auch bei zwei traditionellen Veranstaltungen in Tübingen muss die Stadtverwaltung noch die Umsetzung der Corona-Regeln klären. Klar ist aber, dass der Schokoladenmarkt Chocolart (30. November bis 5. Dezember) und der Weihnachtsmarkt (10. bis 12. Dezember) stattfinden werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Unistadt. »Die Veranstaltungen selbst stehen nicht infrage. Sie finden allerdings coronabedingt in einer verkleinerten Form statt«, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer.
In Puncto Umsetzung gibt es noch einige Fragezeichen. Die Tübinger Stadtverwaltung prüft im Moment, was die Warnstufe und die potenziell in den kommenden Wochen eintretende Alarmstufe für die Organisation beider Veranstaltungen bedeuten kann und wie die damit verbundenen Corona-Regeln vor Ort umgesetzt werden können. (GEA/pm)