REUTLINGEN/SONNENBÜHL. Wie bereits Mitte November angekündigt, lässt das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr die Gönninger Steige im Verlauf der L 230 zwischen Gönningen und Genkingen sanieren. Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. März, im unteren Abschnitt der Gönniger Steige von den Gönninger Seen in Richtung Genkingen auf einer Länge von etwa 1,2 Kilometern. Die Steige wird dazu gesperrt.
Arbeiten: In fünf Abschnitten werden auf einer Gesamtlänge von etwa 570 Metern rückverankerte Bohrpfähle mit aufgesetzten Kopfbalken eingebaut. Begleitend dazu werden die talseitigen Amphibienleiteinrichtungen sowie die schadhafte Fahrbahndecke auf einer Fläche von rund 9.000 Quadratmetern erneuert. Zudem erfolgt der Austausch von Teilen der Asphalttragschicht der Landesstraße sowie die Anpassung von Schutzplanken an den aktuellen Stand der Technik. Ziel des Regierungspräsidiums ist es, die aufwendigen Sanierungsarbeiten bis Ende Oktober 2024 abzuschließen.
Verkehrsführung: Für die Sanierung ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen erforderlich, die Gönninger Steige für den Verkehr voll zu sperren. Die Umleitung von Gönningen nach Genkingen erfolgt über die L 383 und K 6729 nach Pfullingen und weiter über die L 382 (»Stuhlsteige«) nach Sonnenbühl. Die Gegenrichtung wird in umgekehrter Richtung geführt.
Kosten: Die Kosten belaufen sich auf rund 5,1 Millionen Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen.
Hintergrund: Die Sanierung der L 230 Gönninger Steige ist erforderlich, da seit Jahren auf der Talseite verstärkt Fahrbahndeformationen aufgetreten sind. Diese Verformungen sind auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund zurückzuführen. Insbesondere die heißen Sommer und Starkregenereignisse der letzten Jahre haben das Absinken der Fahrbahn verstärkt. Hierdurch sind immer wieder Ausbesserungsmaßnahmen in den Asphaltschichten und an den Bordsteinen aufgrund der Risse notwendig geworden. Um zukünftig Fahrbahndeformationen zu verhindern und die Verkehrssicherheit langfristig zu verbessern, werden in der Steige bereichsweise aufwendige Hangsicherungsmaßnahmen durchgeführt. Bereits Ende letzten Jahres wurde eine kurzfristige Sicherung eines lokal begrenzten Bereichs erforderlich. (a)