Saftige Geldbußen bei Verstößen gegen Melde- und Testpflicht
![Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten mit hoher Covid-19-Infektionsgefahr müssen sich bei der zuständigen Behörde melden und seit Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten mit hoher Covid-19-Infektionsgefahr müssen sich bei der zuständigen Behörde melden und seit](/cms_media/module_img/80608/40304013_1_detail_Corona_brb_Covid-19_Reise_Flughafen_Koffer_lbn.jpg)
Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten mit hoher Covid-19-Infektionsgefahr müssen sich bei der zuständigen Behörde melden und seit 8. August auch auf Corona testen lassen. Können sie ein gültiges negatives Ergebnis vorweisen, sind sie von der Meldepflicht entbunden. Noch gibt es Unklarheiten, was dem Reutlinger Ordnungsamt viele Anfragen beschert. FOTO: PATRICK PLEUL/DPA
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