REUTLINGEN. Es war eine lange Durststrecke. Für mehr als ein halbes Jahr blieben Restaurants, Bars und Biergärten dicht. Seit 22. Mai dürfen sie in Reutlingen wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen. Gäste müssen sich registrieren, entweder per Kontaktformular oder Luca-App. Sperrstunde ist um 21 Uhr, was für manchen Genießer beim Essen ganz schön Stress bedeutet. Zutritt haben außerdem nur negativ Getestete, vollständig Geimpfte oder Genesene. Letzteres soll sich angeblich bald ändern. Zuletzt sprachen mehrere Reutlinger Wirte davon, dass die Testpflicht in der Gastronomie von Samstag an wegfallen wird. Aber stimmt das wirklich?
Sperrstunde erst um 22 Uhr
Laut dem aktuell gültigen Stufenplan der Landesregierung ändert sich diesbezüglich nichts, sagt Christine Schuster, die Pressesprecherin des Reutlinger Landratsamts, auf GEA-Anfrage. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bis Freitag konstant niedrig bleibt, tritt am Samstag zwar im gesamten Landkreis der zweite Öffnungsschritt in Kraft, dort ist von einem Wegfall der Testpflicht in der Gastronomie jedoch nicht die Rede. Stattdessen könnten Messen, Ausstellungen sowie Kulturveranstaltungen in Theatern, Opern, Kulturhäusern und Kinos stattfinden. Wellnessbereiche, Saunen, Schwimmbäder und Fitnessstudios dürften öffnen, Lokale müssten erst um 22 Uhr schließen.
Änderungen bei Tests und Öffnungen
Weitere Lockerungen sind aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Wie ein Sprecher des Sozialministeriums dem GEA mitteilte, wird derzeit an einer neuen Corona-Verordnung gearbeitet. Sie soll bereits am Donnerstag verkündet werden, die Änderungen würden dann von Montag an gelten. Zu denn Gerüchten um den Wegfall der Testpflicht bei Restaurant-Besuchen sagte der Sprecher: »Es gibt Änderungen im Hinblick auf das Infektionsgeschehen, was Tests und Öffnungen angeht.« Details könne er nicht nennen, »weil sich die Verordnung noch in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien befindet.«
Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart aus Regierungskreisen erfuhr, soll voraussichtlich in einer Woche in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner die Testpflicht für Besucher der Außengastronomie entfallen. Stand Mittwoch, 17:40 Uhr, liegt etwa ein Viertel der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg unter diesem Grenzwert (Reutlingen 36,9/Tübingen 35). (GEA)