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Neue Corona-Regeln gelten, Landratsamt Reutlingen prüft weitere Maßnahmen

Sieben-Tage-Inzidenzim Landkreis Reutlingen liegt bei über 50. Das Landratsamt verzichtet auf eine eigene Verfügung, es gelten ab sofort die Landesregeln.

Die Corona-Abstrichstelle am Kreuzeiche Parkplatz hat gestern den Betrieb aufgenommen. Der Andrang war groß. FOTO: NIETHAMMER
Die Corona-Abstrichstelle am Kreuzeiche Parkplatz. FOTO: NIETHAMMER
Die Corona-Abstrichstelle am Kreuzeiche Parkplatz. FOTO: NIETHAMMER

REUTLINGEN. Jetzt hat die zweite Welle der Coronapandemie auch den Kreis Reutlingen voll erwischt: Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat dem Landratsamt Reutlingen am Samstagabend mitgeteilt, dass mit 54,3 die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten wurde. Mit Überschreitung des Grenzwertes werden nun weitere Maßnahmen und Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft treten.

Noch am Samstagabend hatte das Landratsamt Reutlingen einen Entwurf der Allgemeinverfügung mit den neuen Regelungen an die Städte und Gemeinden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. »Die Allgemeinverfügung hätte vergleichbar wie in den anderen Landkreisen Regeln zur Maskenpflicht, erlaubte Teilnehmerzahlen und Vorgaben zu Sperrstunden enthalten«, teilte Christine Schuster, Pressesprecherin des Landratsamts, auf GEA-Anfrage mit.

In der Zwischenzeit hat das Land Baden-Württemberg eine Verschärfung der Corona-Verordnung angekündigt, die weitergehende Maßnahmen enthalten und landesweit gelten wird. Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Verwirrung und Unsicherheiten zu vermeiden, wird das Landratsamt Reutlingen die Allgemeinverfügung für den Landkreis Reutlingen zunächst nicht wie angekündigt erlassen, sondern die Änderungen der Landesverordnung, die am Montag in Kraft treten sollen, abwarten.

Die wesentliche Änderungen zum 19. Oktober sind:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10)
  • Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3)
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2)
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2). Für kulturelle Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

»Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Verwirrung und Unsicherheiten zu vermeiden, wird das Landratsamt Reutlingen die Allgemeinverfügung für den Landkreis Reutlingen zunächst nicht wie angekündigt erlassen, sondern die Änderungen der Landesverordnung, die am Montag in Kraft treten sollen, abwarten«, sagte Christine Schuster, Pressesprecherin des Landratsamts gestern. Auch zu den Stellungnahmen der Städte und Gemeinden wollte sie vorerst keine Angaben machen.

Auf Grundlage der Änderungen der Corona-Verordnung des Landes wird das Landratsamt Reutlingen prüfen, ob weitergehende Maßnahmen für den Landkreis Reutlingen erforderlich werden.

»Die deutlich ansteigenden Fallzahlen machen deutlich, dass wir die Corona-Pandemie noch nicht überwunden haben, sondern uns noch mitten darin befinden«, so Landrat Thomas Reumann. »Die neuen Einschränkungen treffen uns alle, doch wir alle müssen auch dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus und einen zweiten, schmerzhaften Lockdown zu verhindern.«

Reumann appelliert daher dringend, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten, Räume oft zu lüften und die Maskenpflicht und weiteren neuen Regelungen einzuhalten. »Es gilt jetzt, unsere Kontakte wieder auf das Nötigste einzuschränken und genau zu hinterfragen, welche Feier oder welche Reise momentan zwingend nötig ist.«

Reumann wendet sich auch in einem offenen Brief an die Bürger des Landkreises. Unter anderem heißt es darin: »Unser Ziel muss es sein, mit aller Macht Situationen zu vermeiden, wie wir sie im März und April diesen Jahres erlebt haben, mit einem weitgehenden Stillstand unserer Gesellschaft und Wirtschaft.«

Er wisse aus eigener Erfahrung, wie enttäuschend und traurig es sein kann, wenn Feiern ausfallen. Auch sein Sohn und seine Schwiegertochter konnten ihre mit viel Engagement geplante Hochzeit nur im kleinen Familienkreis begehen. »Keinerlei Verständnis habe ich allerdings für diejenigen, die die ganz konkrete Gefahr dieses Virus herunterspielen, nicht ernst nehmen oder gar dessen Existenz leugnen«, fährt Reumann in dem Schreiben fort. Er erinnerte daran, dass er selbst im März mit Sars-CoV-2 infiziert war und eine Lungenentzündung auszukurieren hatte. »Noch Monate danach hatte ich mit Atembeschwerden umzugehen. Es gibt dieses Virus und aus eigener Betroffenheit weiß ich: Dieses Virus ist nicht harmlos.«

Stand Samstag waren zwei Covid-19-Patienten stationär im Reutlinger Krankenhaus in Behandlung, eine Aufnahme in der Intensivstation oder Beatmung sei bis dahin nicht notwendig gewesen.

Nach Auskunft von Pressesprecherin Christine Schuster ist die Zunahme der Coronafälle im Landkreis nicht auf »richtige Riesenhotspots« zurückzuführen. Es gab zwar gehäuft Fälle in der Dettinger Schillerschule und bei einer Konfirmandenfeier in St. Johann, wo 13 Fälle gezählt wurden, aber auch bei Reiserückkehrern sowie in anderen Schulen und bei Feiern traten Infektionen auf. »Nicht immer sind die Infektionsketten nachvollziehbar.«

Zur Kontaktermittlung werde das Personal weiter aufgestockt, erklärte Schuster. Derzeit seien 70 Menschen im Schichtbetrieb, auch sonntags, damit beschäftigt. Mitarbeiter aus anderen Behörden unterstützen das Gesundheitsamt dabei. »Wenn man sich das Infektionsgeschehen im Land anschaut, muss man davon ausgehen, dass die Zahlen weiter ansteigen werden«, sagte Schuster.

Fragen zur Allgemeinverfügung

Für Fragen zu Änderungen der Corona-Verordnung steht ein Bürgertelefon des Landratsamts zur Verfügung. Dieses ist vorläufig unter 071214801970 von Montag bis Donnerstag, 14 bis 18 Uhr zu erreichen. (pm)