LANDKREIS REUTLINGEN. Der Landkreis Reutlingen hat am Mittwoch den kritischen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Das teilte das Landratsamt Reutlingen mit. Am Nachmittag lag der 7-Tage-Inzidenz-Wert laut Mitteilung des Landratsamtes bei 36,6 der Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat gemäß Erlass vom 5. Oktober festgelegt, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer zu begrenzen sind. In privaten Räumen gilt die Begrenzung auf 25 Personen. Zuständig für die Umsetzung dieses Erlasses durch Allgemeinverfügungen sind die Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden. Diese hat das Landratsamt Reutlingen bereits informiert und ihnen eine Muster-Allgemeinverfügung zukommen lassen.
»Uns im Landkreis Reutlingen ist es wichtig, einheitlich vorzugehen und für die Bürgerinnen und Bürger klare Regelungen zu erreichen. Wir empfehlen deshalb den Gemeinden und Städten dringend die Umsetzung der Allgemeinverfügung und somit die Begrenzung von privaten Feierlichkeiten«, betont Landrat Thomas Reumann in der Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Allgemeinverfügung und die damit verbundenen Regelungen treten am Folgetag der Bekanntmachung in Kraft. Im Vorgriff auf die Allgemeinverfügung können Feierlichkeiten, die die Höchstteilnehmerzahl überschreiten, bereits durch eine Anordnung der Gemeinde im Einzelfall untersagt werden. Aktuell bezieht sich die Beschränkung nur auf private Feierlichkeiten, wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten. Öffentliche Veranstaltungen, die keine Feierlichkeiten darstellen, sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Die dem Landkreis zugehörige Stadt Metzingen reagierte noch am Mittwoch und verschärfte die Regeln für Feiern. »Wir folgen damit einer Empfehlung des Gesundheitsamtes«, sagte eine Sprecherin der Stadt am Abend. Von Donnerstag an seien bei Feiern in privaten Räumen nur noch höchstens 25 Teilnehmer zugelassen. In öffentlichen oder gemieteten Räumen - etwa Restaurants und Vereinsheimen - können von Donnerstag an nur noch höchstens 50 Teilnehmer feiern.
»Abhängig von der weiteren Entwicklung können zusätzliche Maßnahmen, wie eine erweiterte Maskenpflicht wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, notwendig werden«, erklärt Reumann. »Über diese müssen wir bedarfsgerecht und je nach konkreter Gefahrenlage entscheiden. Wichtig ist dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die sich gegebenenfalls dann auch nur auf lokale Hotspots konzentrieren könnten.«
Wird der Inzidenzwert von 50 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern überschritten, gelten gemäß Erlass des Sozialministeriums weitere Regelungen, die die Personenzahl bei privaten Feierlichkeiten weiter nach unten setzen. Die Regelungen gelten so lange, bis die entsprechenden Schwellenwerte sieben Tage in Folge wieder unterschritten werden. (pm/dpa)