REUTLINGEN. Die 50 dezentralen Standorte für die Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg stehen fest. Einer davon ist das Tribünengebäude im Kreuzeichestadion in Reutlingen, teilte Christine Schuster, Pressesprecherin des Landratsamts, auf GEA-Anfrage mit. Hier soll vom 15. Januar 2021 an gegen das Coronavirus geimpft werden. Fragen zur Organisation, Personal und Koordination werden laut Schuster aktuell noch vom Land geklärt.
Bis Mittwochvormittag hatten Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Sozialministerium Vorschläge für Standorte einzureichen. Der Kreis Reutlingen hatte neben dem Stadion auch die Hohensteinhalle in Hohenstein als mögliches Impfzentrum gemeldet. »Falls wir zwei gebraucht hätten, wäre das auf der Alb geschickt gewesen«, sagte Schuster. Allerdings haben nur die sechs bevölkerungsreichsten Landkreise zwei Standorte zugewiesen bekommen.
Impfzentren in den Kreisen Reutlingen, Tübingen und Sigmaringen
Weitere Impfzentren in der Region Neckar-Alb gibt es in der Paul-Horn-Arena in Tübingen, in der Zollern-Alb-Kaserne in Meßstetten, in der Sporthalle in Hohentengen (Kreis Sigmaringen) sowie in der Messe Stuttgart und im Gewerbegebäude in der Zeppelinstraße in Esslingen.
Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Teams geben, die vulnerable Gruppen aufsuchen, beispielsweise in Pflegeheimen. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird. »Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament«, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha.
Geplant ist, dass die Anmeldung zur Impfung telefonisch über eine zentrale Telefonnummer erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt entgegengenommen werden können. Die Anmeldung über eine App soll ebenfalls ermöglicht werden, teilt das Sozialministerium mit.
Impfen lassen kann man sich – so der Plan – sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 7 bis etwa 21 Uhr. Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen pro Tag durchgeführt werden. Die Kreisimpfzentren sind bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber verlängert.
Wenn die Zentren geschlossen sind, ist die Impfung der Gesamtbevölkerung mit zunehmender Menge an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs und Sommers über die Haus- und Facharztpraxen vorgesehen. Derzeit geht das Sozialministerium davon aus, dass zwei Dosen im Abstand von 21 bis 28 Tagen gespritzt werden müssen. Wer sich impfen lassen will, soll sich am besten gleich zwei Termine geben lassen. (GEA/pm)