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Einkaufen in Reutlingen: Stadt bittet um Einhaltung der Regeln

»Wiedereröffnung« kleben die Mitarbeiterinnen eines Modehauses am Reutlinger Marktplatz aufs Schaufenster.
»Wiedereröffnung« kleben die Mitarbeiterinnen eines Modehauses am Reutlinger Marktplatz aufs Schaufenster. Foto: Stephan Zenke
»Wiedereröffnung« kleben die Mitarbeiterinnen eines Modehauses am Reutlinger Marktplatz aufs Schaufenster.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Seit dem 8. März dürfen Reutlinger Einzelhändler mit dem »Click&Meet«-Modell wieder Kundschaft begrüßen. Buchhandlungen, Blumenläden und andere Händler mit Produkten des täglichen Bedarfs dürfen auch ohne Terminvergabe öffnen. Trotzdem gelten Regeln, die den Infektionsschutz beim Einkaufen bestmöglich gewährleisten sollen. Die Stadt Reutlingen bittet, diese Regeln zu beachten – im Sinne des Gesundheitsschutzes, aber auch im Sinne des Einzelhandels.

Um wieder für ihre Kundschaft da zu sein, haben Reutlingens Einzelhändler Hygienekonzepte nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes erarbeitet. Das »Click&Meet«-Modell macht es möglich, dass vorab Termine in einem festen Zeitfenster für das Einkaufen in den Geschäften gemacht werden können. Dabei müssen Kunden ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung hinterlegen. Außerdem darf nur eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig in den Geschäften einkaufen. »Click&Meet« darf laut Corona-Verordnung in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 und über 50 angeboten werden. Steigt die Inzidenz drei Tage lang über 100, muss der Einzelhandel wieder schließen.  

Bei der Umsetzung der Konzepte ist daher die Mitwirkung der Kunden gefragt. Wer sich an die Regelungen hält, trägt dazu bei, dass das Einkaufen in Reutlingen so sicher wie möglich funktioniert. Wer seine Kontaktdaten nicht angeben will, Mindestabstände nicht einhält oder nicht die erforderliche Maske trägt, gefährdet seine und die Gesundheit anderer – und riskiert, dass der Einzelhandel wegen zu hoher Infektionszahlen wieder schließen muss und sich möglicherweise die Wiedereröffnung weiterer Bereiche wie der Gastronomie-, Hotel- oder Eventbranche verzögert.

Die Regeln für »Click&Meet« und alle weiteren Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung sind auf www.baden-wuerttemberg.de abrufbar. (pm)