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DUH fordert höhere Parkgebühren für SUVs auch in Reutlingen und Region

SUV
Die Deutsche Umwelthilfe hat in 150 deutschen Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUV-Fahrzeuge beantragt. Foto: Sebastian Gollnow/DPA
Die Deutsche Umwelthilfe hat in 150 deutschen Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUV-Fahrzeuge beantragt.
Foto: Sebastian Gollnow/DPA

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in weiteren Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUVs beantragt. Bereits im Juni waren Anträge in 150 Städten gestellt worden, darunter Reutlingen und Tübingen, woraufhin tausende weitere Anfragen bei der DUH eingingen, unter anderem von Metzingen. Mittlerweile sei die Zahl der Anträge auf 324 gestiegen. Die Umwelthilfe will die Städte so dazu bringen, härter gegen schwere Stadtgeländewagen vorzugehen.

360 Euro im Jahr

So sollen die Anwohner-Parkgebühren nach dem Willen der DUH auf 360 Euro im Jahr steigen, je nach Fahrzeuggröße solle es eine Preisstaffelung geben. Fürs Parken strebt die DUH deutlich strengere Begrenzungen an. Mehr als 21.000 Menschen hätten die DUH gebeten, Anträge in ihren Städten zu stellen. Es gebe auch schon »erste Erfolge«: Aachen und Koblenz hätten die »Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße angekündigt«.

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Einheitliche Gebühr in Reutlingen

Aus dem Reutlinger Rathaus kam auf den Vorstoß der Umwelthilfe bereits im Juli folgende Antwort: Man habe die Ausweitung des Bewohnerparkens um rund 40 Prozent gegenüber der bisherigen Fläche ohne zusätzliches Personal beim Bürgeramt geschafft. »Deshalb haben wir uns bewusst für eine einheitliche Gebühr in allen Gebieten und für alle Fahrzeuge entschieden. Eine Differenzierung nach Abmessungen oder Gewicht des Fahrzeuges verursacht einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, als die Pauschalierung. Dies wäre ohne Personalaufbau nicht zu stemmen gewesen.«

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparkgebührenregelung in Freiburg habe außerdem gezeigt, dass es rechtlich nicht zulässig sei, bei Überschreitung einer willkürlich festgelegten Gewichtsgrenze die Gebühr sprunghaft zu erhöhen. Die Erhöhung müsse einen Bezug zum Mehrgewicht haben. »Die Gebühr von 120 Euro pro Jahr, wie Reutlingen sie erhebt, hat schon jetzt zu einem bewussteren Umgang mit dem öffentlichen Parkraum bei allen Kraftfahrern geführt«, heißt es weiter aus dem Rathaus. Also: »Aus unserer Sicht haben wir die gesteckten Ziele erreicht und sehen derzeit keine Notwendigkeit, nachzujustieren.« (GEA/dpa)