REUTLINGEN. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen zur Überwachung der Corona-Verordnung werden auch über die Osterfeiertage fortgeführt. Hierzu setzt das Polizeipräsidium Reutlingen wie schon an den vergangenen Wochenenden wiederum auf verstärkte Präsenz und Kontrollen im öffentlichen Raum. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums setzen sich unter anderem aus Beamtinnen und Beamten der Polizeireviere, der Verkehrspolizeiinspektion, der Kriminalpolizeidirektion und der Diensthundeführerstaffel zusammen und werden wieder von der Bereitschaftspolizei und den Polizeireitern unterstützt. Zur besseren Lageeinschätzung ist auch der Einsatz von Drohnen möglich.
Die Polizei wird insbesondere an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks, Grünanlagen und sonstigen Plätzen präsent sein, wo auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind und schon entsprechende Verstöße festgestellt wurden. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs werden in die Kontrollen einbezogen.
Unter anderem werden auch Gaststätten und Prostitutionsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Schließung überprüft. An Gründonnerstag und am Samstag achten die Einsatzkräfte auch auf das Einhalten der Abstandsregelungen in Geschäften, Supermärkten und Baumärkten.
Obwohl sich die meisten Menschen vorbildlich an die zum Infektionsschutz erlassenen Regeln und Verbote halten, ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen damit zu rechnen, dass es wie an den vergangenen Wochenenden auch an den Feiertagen wieder vermehrt zu Verstößen kommen wird, die nicht nur Ermahnungen, sondern auch Platzverweise und Anzeigen nach sich ziehen werden.
Der Appell der Polizei:
- Die Regeln und Verbote zur Eindämmung des Infektionsrisikos sind richtig, wichtig und schützen uns alle!
- Halten Sie sich an die Beschränkungen und den geforderten Abstand zu anderen Personen und meiden Sie überlaufene Orte und Plätze. Sie können jederzeit alleine, mit einer weiteren Person, die nicht in Ihrem Haushalt lebt, oder mit den Personen, mit denen Sie zusammenleben, spazieren/ins Freie gehen. Zu weiteren Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten - auch beim Einkaufen!
- Selbst wenn manche Treffen im privaten Bereich noch erlaubt sind: Schützen Sie sich, ihre Angehörigen und Freunde, indem Sie über die Verbote hinaus auf nicht unbedingt erforderliche Kontakte verzichten.
- Wenn Sie dennoch in Ihrer Wohnung, Ihrem Garten oder auf Ihrem Wochenendgrundstück Gäste empfangen, beachten Sie bitte, dass hier die erlaubte Personenzahl ebenfalls begrenzt ist. Hier dürfen es - sofern es nicht alle Angehörige Ihres eigenen Haushalts sind - insgesamt nur maximal fünf Personen sein, es sein denn, die Anwesenden sind in gerader Linie mit Ihnen verwandt. Bleiben Sie gesund! (pol)