REUTLINGEN. Keine Regeln ohne Überwachung: Die Coronaverordnung hält Polizei und Ordnungsamt auf Trab. Allein der Kommunale Ordnungsdienst hat vom 24. März bis zum 3. April 1 225 Kontrollen im ganzen Stadtgebiet vorgenommen und dabei 117 Verstöße registriert. Das Gros betraf den Aufenthalt im öffentlichen Raum: 36 Mal wurden Leute erwischt, die in größeren Gruppen als erlaubt unterwegs waren.
Die Polizei rückt an, wenn sie gerufen wird, Bürger beispielsweise Partys oder größere Ansammlungen melden. Außerdem kontrolliert sie die »Hotspots« in Reutlingen: stark frequentierte, große Plätze oder Anlagen wie die Pomologie, den Volkspark, Stadtgarten oder ZOB.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) dagegen inspiziert kleinere Grünanlagen in der Stadt, Spiel- und Sportplätze oder Schulhöfe – Bezirksgemeinden inklusive. "Wir fahren routinemäßig alles ab", sagt Ordnungsamtschef Albert Keppler." Und die KOD’ler führen Protokoll. Spiel- und Sportplätze mussten, wie es die Coronaverordnung vorschreibt, schon früh gesperrt werden. 519 Mal überprüften die Ordnungskräfte, ob das Verbot eingehalten wird. "Das war der Schwerpunkt der Kontrollen", sagt Keppler. Bei den Spielplätzen gab es trotz Absperrschranken und Hinweisschildern 21 Verstöße. Und Diskussionen darüber, was denn falsch daran sein solle, wenn sich beispielsweise "nur" zwei Leute auf dem Spielplatz aufhalten, berichtet Albert Keppler. "Wenn sich jeder das Recht rausnimmt, würden alle da sitzen, sich die Kinder vermischen und gegenseitig infizieren – deshalb hat die Landesregierung die Plätze ja aus dem Rennen genommen." Knapp über den Verstößen auf Spielplätzen rangierten die Zuwiderhandlungen auf den gesperrten Sport- und Bolzplätzen: Hier mussten die städtischen Mitarbeiter 26 Mal eingreifen.
Die Ordnungskräfte schauten außerdem bei Gruppen, die auf Straßen, Wegen, Plätzen unterwegs waren, genauer hin. In Paragraf 3, Absatz 1, der Coronaverordnung heißt es: »Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.« 108 Mal fragten die KOD’ler bei Personengruppen nach. Einen Großteil konnten sie ziehen lassen. »Die meisten waren Familien. Aber in 36 Fällen war das eben nicht so«, sagt Keppler.
Bis Ende vergangener Woche beließ es der Ordnungsdienst bei Ermahnungen. Doch damit ist jetzt Schluss. Anhand der aufgenommenen Personalien habe man festgestellt, dass etliche schon zum zweiten Mal gegen die Verordnung verstoßen hätten, sagt Albert Keppler. »Die nehmen es nicht ernst.« Das könnte sich ändern, wenn der Bußgeldbescheid über 150 Euro kommt – für einen Erstverstoß eine stattliche Summe. Die Höhe ist vom Land vorgegeben, die Großstädte haben sich untereinander abgestimmt. Man bewege sich am »unteren Ende« der Sanktionen, so Keppler. »Wir hätten am liebsten null Euro Einnahmen, aber dafür einen Zusammenhalt aller, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern«, sagt er mit Blick auf den Kontrollaufwand. (GEA)