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Aktuell Ermittlungen

Chatgruppen-Eklat auch bei Reutlinger Polizei: Verfahren noch offen

Im vergangenen Jahr hatten Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen rechter Hetze in Chatgruppen für Schlagzeilen gesorgt. Betroffen sind auch drei Beamte des Reutlinger Polizeipräsidiums.

Polizisten
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. Foto: Stein/dpa
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten.
Foto: Stein/dpa

REUTLINGEN. Rechtsextreme Hetze im Netz: Mit diesen Vorwürfen sind 15 Polizeibeamte konfrontiert. Ein Zufallsfund hatte die Ermittlungen im Dezember vergangenen Jahres ausgelöst. Bei einem Beamten des Ulmer Polizeipräsidiums waren laut Staatsanwaltschaft verfassungsfeindliche Inhalte entdeckt worden. Rund 6.000 Chatgruppen wurden danach untersucht. Die Vorwürfe reichen von der Verbreitung von volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Inhalten über einen Messengerdienst bis zum Besitz von Kinderpornografie. Betroffen waren neben der Bereitschaftspolizei Göppingen auch die Polizeipräsidien Ulm, Aalen, Pforzheim und Reutlingen.

Die Ulmer Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen strafrechtlich relevanter Inhalte in Chatgruppen noch nicht komplett abgeschlossen. Drei Verfahren gegen männliche Beamte des Reutlinger Polizeipräsidiums seien noch anhängig, teilte die Anklagebehörde auf Anfrage mit. Die Verfahren wurden - abhängig vom Tatort - an die Staatsanwaltschaften in Hechingen, Tübingen und Stuttgart abgegeben. Die Tübinger Staatsanwaltschaft berichtete, im von ihr betreuten Fall handle es sich um kein strafbares Verhalten. Die Ermittlungen seien allerdings noch nicht abgeschlossen.

Vier weitere Verfahren, die nicht das Polizeipräsidium Reutlingen betreffen, seien aus Zuständigkeitsgründen an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Ein Polizeibeamter sei durch das Amtsgericht Ulm rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Für die Ermittlungen gegen Polizeibedienstete sind unterschiedliche Stellen zuständig. Das Landeskriminalamt (LKA) etwa führt laut einem Sprecher insbesondere Verfahren bei einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein Mensch verletzt oder getötet wurde. Auch wenn mehrere Dienststellen betroffen sind, wird das LKA tätig. (dpa/ifi)