REUTLINGEN. Die Bruderhaus-Diakonie unterstützt die Online-Petition des Bundesverbands Trauerbegleitung, der in einem offenen Brief an politische Entscheidungsträger auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber trauernden Menschen in Zeiten von Corona hinweist. Hintergrund der Aktion: Am 22. März jährt sich der Tag des ersten Lockdowns. »Die Petition ist eine Chance, der Trauer einen sichtbaren Platz in unserer Gesellschaft einzuräumen«, erklärt Marc Böhringer, Regionalleiter Altenhilfe Reutlingen.
In den Einrichtungen der Bruderhaus-Diakonie habe der sensible Umgang mit Sterbenden und Trauernden auch während der Pandemie eine hohe Bedeutung. So könnten Angehörige jederzeit ihre sterbenden Familienmitglieder mit den notwendigen Schutzmaßnahmen vor Ort begleiten, auf Wunsch unter Einbeziehung von ausgebildeten Trauerbegleitern und örtlichen Seelsorgern.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, als Besuche in Pflegeheimen wegen der Pandemie verboten waren, habe die Bruderhaus-Diakonie Sterbebegleitung durch Angehörige ermöglicht, berichtet Böhringer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenhilfe hätten den Angehörigen Schutzkleidung und FFP-2-Masken zur Verfügung gestellt, damit sie von ihren Familienmitgliedern Abschied nehmen konnten. An diesem Vorgehen habe sich bis heute nichts geändert. »Wo Angehörige nicht kommen können, binden wir auf Wunsch der Bewohner Mitarbeitende des ambulanten Hospizdienstes ein.« Da gewohnte Rituale wie Aussegnungsfeiern nur sehr eingeschränkt stattfinden konnten, so Böhringer, hätten Bewohner und Mitarbeiter andere Formen für einen würdevollen Abschied in den Wohnbereichen und Hausgemeinschaften gefunden.
»Wenn sich in einer Pandemie Menschen isolieren müssen, dann verdient die mitmenschliche Begegnung mit Trauernden eine besondere Aufmerksamkeit«, bekräftigt der Regionalleiter die Haltung der Bruderhaus-Diakonie, die jener des Bundesverbands Trauerbegleitung entspricht. In seiner Petition warnt der Bundesverband vor den zu erwartenden Spätfolgen, »die bei nicht angemessen unterstützter Trauer« entstehen könnten und fordert unter anderem den Zugang für Besucher sowie haupt- und ehrenamtlich tätige Sterbe- und Trauerbegleiter in pflegerischen Einrichtungen.
Der Deutsche Ethikrat hat dazu eine Ad-hoc-Empfehlung formuliert: »Sterbende müssen die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige wie auch – falls erwünscht – durch Seelsorgende und/oder ehrenamtlich in Hospizdiensten Tätige erhalten.« (pm)