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Aktuell Pandemie

Alkoholverbot in Reutlinger Altstadt am Heiligen Morgen

Landratsamt Reutlingen erlässt Allgemeinverfügung: Weitergehende Maßnahmen für 24. Dezember von 8 bis 16 Uhr im Altstadtbereich der Stadt Reutlingen

Solche Menschenmassen am Heiligen Morgen in Reutlingen wie hier im Jahr 2017 sollen verhindert werden. ARCHIVFOTO: Jürgen Meyer.
Solche Menschenmassen am Heiligen Morgen in Reutlingen wie hier im Jahr 2017 sollen verhindert werden. ARCHIVFOTO: Jürgen Meyer.
REUTLINGEN. Aufgrund der sich unverändert verschärfenden pandemischen Lage im Landkreis Reutlingen hat das Landratsamt auf der Grundlage einer Gefahreneinschätzung der Stadt Reutlingen und der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die es verbietet, am 24. Dezember von 8 bis 16 Uhr im Altstadtbereich der Stadt Reutlingen alkoholische Getränke in trinkbereiter Form mitzuführen. Das teilt das Landratsamt Reutlingen mit.

»Wir wollen damit im Schulterschluss mit der Stadt Reutlingen einer Sondersituation in der Innenstadt von Reutlingen Rechnung tragen und der Polizei die Möglichkeit eröffnen, möglichst frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen«, betont Landrat Thomas Reumann.

Mit dem Lockdown würden zwar weitreichende Regelungen gelten, die weitere Infektionen vermeiden sollten. Es gäbe in der Stadt Reutlingen allerdings eine Sondersituation, weshalb Stadt und Polizei auf Grund der Erfahrung der letzten Jahre eine Gefahreneinschätzung für den sogenannten »Heiligen Morgen« vorgenommen hätten.

»Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass sich der allergrößte Teil der potenziellen Besucher des «Heiligen Morgens» vernünftig verhält und sich an die geltenden Regeln wie das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke und der Ansammlung im öffentlichen Raum hält, zumal ja auch der Ausschank alkoholischer Getränke verboten ist«, betont Oberbürgermeister Thomas Keck. »Beim Heiligen Morgen gehe es aber seit vielen Jahren vor allem darum, alle Jahre wieder Freunde und Bekannte aus der Jugend zu treffen und Kontakte zu pflegen«, so Keck weiter. »Wir können daher nicht ganz ausschließen, dass sich ein kleiner Teil der potenziellen Besucher aller Verbote zum Trotz in die Innenstadt begibt und wegen des Ausschankverbots selbst alkoholische Getränke mitbringt. Gerade das müssen wir aber vermeiden, denn wir wissen, dass von feuchtfröhlichen Ansammlungen im öffentlichen Raum eine ganz erhebliche Infektionsgefahr ausgeht«, so Keck abschließend.

»Die bisher ergriffenen und nach der Corona-Verordnung geltenden Maßnahmen haben bisher nicht ausgereicht, das Infektionsgeschehen im Landkreis Reutlingen einzudämmen«, unterstreicht Reumann. Als Ergebnis seien die Infektionszahlen weiterhin ansteigend. Am 10. Dezember 2020 habe die sogenannte 7-Tage-Indzidenz noch bei 190 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Reutlingen gelegen, diese sei bis gestern auf 251 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen angestiegen. »Trotz aller bisher getroffenen Maßnahmen besteht unverändert ein erhöhtes lokales Risiko, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren, so dass wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, über die in der Corona-Verordnung festgelegten Regelungen hinaus weitergehende Maßnahmen zu erlassen«, so Reumann abschließend.

»Wir appellieren dringend an die Bürgerinnen und Bürger, sich an alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu halten, auch wenn dies für uns alle und besonders an den Feiertagen Verzicht bedeutet«, betonen Reumann und Keck. (pm)