REUTLINGEN. Aufgrund der »unverändert angespannten pandemischen Lage im Landkreis Reutlingen« hat das Landratsamt Reutlingen eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 24. Dezember, von 8 Uhr bis 16 Uhr, in bestimmten Bereichen der Reutlinger und der Pfullinger Innenstadt das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Konsum untersagt. Das Alkoholverbot gilt für einen definierten Bereich der Reutlinger Altstadt sowie den Pfullinger Marktplatz, den Passyplatz und die Kirchstraße. Grundlage für die Allgemeinverfügung war eine Gefahreneinschätzung der Stadt Reutlingen, der Stadt Pfullingen und der Polizei. Dies teilt das Reutlinger Landratsamt mit.
Seit mehr als einem Jahrzehnt feiern in Reutlingen zahlreiche, insbesonders junge Menschen den sogenannten »Heiligen Morgen«. Die Teilnehmerzahl in der Innenstadt ist nach Angaben des Landratsamts dabei in den vergangenen Jahren auf 4.000 bis 6.000 Menschen angestiegen. Auch in Pfullingen hat sich in den letzten Jahren eine eigene Tradition des »Heiligen Morgens« entwickelt. Diese Menschenansammlungen sollen in diesem Jahr mit der Allgemeinverfügung verhindert werden.
»Die Allgemeinverfügung dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, sie reduziert die Kontakte im öffentlichen Raum und vermeidet dadurch potentielle Infektionsketten«, schreibt das Landratsamt in seiner Begründung. Bereits 2020 hatte ein solches Verbot in der Reutlinger Innenstadt gegolten. (pm)