REUTLINGEN. Wie am ersten Prozesstag zu hören, soll der Beschuldigte mit den Dienstleistungen der Prostituierten unzufrieden gewesen sein. »Abgezockt«, so die Darstellung des Freiers, habe sie ihn, weil er zum Preis von 30 Euro keinen Samenerguss bekommen habe. Und das gehe gar nicht.
Deshalb soll der Mann sein Geld zurückgefordert haben. Dies aber nicht etwa zivilisiert, sondern unter Einsatz seiner Faust. Ein brutaler Übergriff, an den er sich freilich nicht mehr erinnern kann. Wiewohl die Sexarbeiterin nach dem Besuch des Kunden für die Dauer von zwei Tagen stationär in einer Klinik aufgenommen werden musste.
Laut medizinischem Gutachten hat die Prostituierte ein Schädel-Hirntrauma erlitten. Eine lädierte Lippe, ein angeschlagener Zahn und ein Hämatom am Hinterkopf sind weitere Blessuren, die ihr zugefügt wurden. Derweil der Angeklagte davon spricht, dass nicht er der Aggressor gewesen sei, sondern die Hure. Gebissen soll sie ihn haben.
Die Verhandlung wird am Freitag, 12. Juli, fortgesetzt. (ekü)