KREIS REUTLINGEN. Am 1. Januar 2023 tritt mit Änderung des Verpackungsgesetzes auch die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Diese gilt für alle Anbieter von Essen und Getränken zum Sofortverzehr, zum Mitnehmen oder per Lieferung. Ziel des Gesetzes ist es, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Die Neuregelung betrifft insbesondere Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen, aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel.
Viele Betriebe im Landkreis Reutlingen haben bereits Mehrwegbecher und Mehrwegboxen eingeführt. (Gastro-)Betriebe haben verschiedene Anbieter von Pfandsystemen zur Auswahl, um eine indivi-duell passende Lösung zu finden. In der Stadt Reutlingen und im Landkreis Reutlingen bieten viele den Mehrwegbecher Recup oder die Mehrwegbox Rebowl an. Dies wiederum bietet den Vorteil, dass die Becher und Boxen an vielen infrage kommenden Stellen zurückgegeben werden können.
Für die Einführung von Mehrweg-Pfandboxen haben die Technischen Betriebsdienste Reutlingen, die Klimaschutz-Agentur im Landkreis Reutlingen und der Landkreis Reutlingen bereits 2021 das Förderprogramm »Geh deinen Weg mit Mehrweg« aufgelegt. Alle (Gastro-) Betriebe in der Stadt und im Landkreis können sich jetzt noch eine Förderung in Höhe von 300 Euro sichern.
Konkrete Umsetzung
Konkret bedeutet die Mehrwegangebotspflicht, dass (Gastro-)Betriebe zusätzlich zu Einwegverpackungen aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) eine Mehrwegalternative anbieten müssen. Dies gilt auch für Einwegverpackungen, bei denen nur die Beschichtung aus Kunststoff besteht. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt die Regelung unabhängig vom Verpackungsmaterial. Die Mehrwegalternative muss darüber hinaus in der Verkaufsstelle gut sichtbar gemacht werden. Sie darf außerdem nicht teurer sein, und das Essen oder das Getränk darf nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden – zum Beispiel darf die Füllmenge nicht geringer sein als bei der Einwegverpackung. Pfand darf erhoben werden.
Ausnahmen für kleine Betriebe
Kleine Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern können die Mehrwegangebotspflicht auch dadurch erfüllen, dass sie ihrer Kundschaft ermöglichen, mitgebrachte Gefäße zu befüllen.
Dies muss in der Verkaufsstelle ebenfalls gut sichtbar gemacht werden. Im Fall einer Lieferung von Waren gelten als Verkaufsfläche zusätzlich alle Lager- und Versandflächen. Mehrweg-Getränkebecher und -Pfandboxen machen aus ökologischer und finanzieller Sicht Sinn. Es können Berge an Müll vermieden werden, und es entfallen die Kosten für Einwegbehältnisse. Außerdem können Betriebe offensiv werben, dass ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist.
Ein Beispielrechner von Rebowl zeigt bei einer Ausgabe von rund 10 000 Einweg-Boxen pro Jahr bei einem kompletten Umstieg auf Mehrweg-Boxen eine Einsparung von rund 1 500 Euro. Verschiedene Anbieter bieten auf ihrer Webseite Rechner, mit denen die individuelle Einsparung berechnet werden kann.
Alle (Gastro-)Betriebe in der Stadt Reutlingen und im Landkreis Reutlingen können eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro für die Einführung von Mehrweg-Pfandboxen durch das Förderprogramm »Geh deinen Weg mit Mehrweg« erhalten. 200 Euro der Förderung sind für die Anschaffung der Boxen vorgesehen, 100 Euro sollen in Form eines Rabatts an die Kundschaft weitergegeben werden. Ein bestimmtes Pfandboxensystem wird nicht vorgegeben.
Die Anbieter haben verschiedene Geschäftsmodelle, manche erheben zum Beispiel einen monatlichen Beitrag bis 31 Euro (zum Beispiel Fair-Cup und Rebowl), andere erheben ein Nutzungsentgelt zwischen 13,5 bis 30 Cent pro rausgegebener Box (zum Beispiel reCircle, Vytal, Relevo, Tiffin Loop).
Für die Gewährung der Förderung sind ein Förderantrag und die Kopie des Vertrages eines Pfandboxen-Anbieters bei der Klimaschutz-Agentur einzureichen. (a)
www.klimaschutzagentur- reutlingen.de/mehrweg