REUTLINGEN. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleibt in Deutschland auf einem hohen Niveau. Die heute vom Robert-Koch-Institut gemeldeten 22.000 positiven Fälle sind nicht weit vom Rekordwert von 23.399 Fällen entfernt. Ähnlich sieht es im Kreis Reutlingen aus. Am Mittwoch hat das Landratsamt 104 Neuinfektionen gemeldet, mehr waren es nur am 14. April diesen Jahres als 110 Fälle registriert wurden. Christine Schuster, Pressesprecherin des Reutlinger Landratsamts, nimmt Stellung zum aktuellen Infektionsgeschehen.
Wie kam es zu den 104 Neuinfektionen im Kreis?
»Es handelt sich überwiegend um ein diffuses Infektionsgeschehen in unserem Landkreis. Häufig, in rund zwei Drittel der Fälle, sind es Ansteckung im privaten Umfeld, im Freundeskreis oder in Großfamilien. In knapp der Hälfte der Fälle ist das Infektionsgeschehen noch nachvollziehbar, es wird aber immer schwieriger. Die Fälle sind im gesamten Landkreis verstreut, von Münsingen über Reutlingen bis nach Walddorfhäslach. Altersmäßig sind die Fälle auf jede Altersstufen verteilt. Damit die Indentifizierung von Kontaktpersonen noch besser funktioniert, ist es wichtig, dass Bürger die Daten der Kontaktpersonen sorgfältig und korrekt angeben. Fehlende oder fehlerhafte Telefonnummern oder Mail-Adressen kosten sehr viel Zeit.«
Die Kurve der Neuinfektionen flacht im Kreis nicht ab. Wie erklären Sie sich das?
»Wir haben keine Hotspots, auf die dieser Anstieg zurück zu führen ist, sondern ein diffuses Infektionsgeschehen, was die Beantwortung auf dieser Frage nicht abschließend möglich macht. Hinzu kommt, dass der Kreis sehr viel testen lässt und großzügig Abstriche anordnet, wenn zum Beispiel eine Einrichtung betroffen ist, wie kürzlich beim DRK Seniorenzentrum in Oferdingen.«
Gibt es Pläne zur lokalen Verschärfung der Maßnahmen und wenn ja, welche?
»Momentan gelten die verschärften Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die auf Bundes- und Landesebene in der kommenden Woche weiter diskutiert werden. Dies wird das Landratsamt abwarten. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Corona-Verordnung nicht mehr gilt, werden wir die Lage im Landkreis neu bewerten und prüfen, ob es Handlungsbedarf gibt. Maßgebliche Kriterien dafür sind die Inzidenz und die Verordnungslage.« (GEA)