Der gambische Staatsbürger kam 2014 nach Deutschland und war in Tübingen über Jahre am Drogenhandel im Alten Botanischen Garten beteiligt. Deshalb hatte ihm die Stadtverwaltung bereits 2014 und erneut 2019 ein Aufenthaltsverbot für die Grünanlage auferlegt. Gegen den Mann wurde nicht nur mehrfach wegen des Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt, sondern auch wegen Diebstahls und Sachbeschädigung mit Hausfriedensbruch. Die städtische Ausländerbehörde hatte aufgrund der Straftaten ein Ausweisungsverfahren gegen den Gambier eingeleitet. Seit Ablehnung seines Asylantrags im März 2018 war er zwar formal zur Ausreise verpflichtet, blieb aber in Tübingen.
Aus diesem Grund wandte sich Oberbürgermeister bereits im Juni 2019 an Innenminister Thomas Strobl und bat dessen Ministerium darum, die Frage der Aufenthaltsbeendigung in diesem Fall mit Vorrang zu bearbeiten, um weitere Straftaten zu verhindern. Der gambische Staatsbürger sei nicht nur wiederholt straffällig geworden, sondern auch sozial auffällig, gewalttätig und seelisch instabil sowie wiederholt an Auseinandersetzungen in der städtischen Unterbringung für Asylsuchende beteiligt gewesen, berichtete Palmer damals in seinem Schreiben an Strobl.
OB Boris Palmer ist überzeugt, dass die Abschiebung in diesem Fall dem Grundrecht auf Asyl einen Dienst erweist: »Die übergroße Mehrheit der Menschen in unserer Stadt steht ohne Wenn und Aber hinter dem Grundrecht auf Asyl. Damit das so bleibt, dürfen wir nicht zulassen, dass Parks und Plätze von Kriminellen besetzt werden, die sich nur auf das Aslyrecht berufen, aber keine Asylgründe haben. Der Alte Botanische Garten muss auch für Frauen und Familien ein Ort sein, an dem niemand Angst vor Drogenhandel oder Übergriffen hat.« (pm)