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Trigema muss Masken anders bewerben: Was Wolfgang Grupp dazu sagt

Der Trigema Firmensitz in Burladingen. Foto: dpa
Der Trigema Firmensitz in Burladingen.
Foto: dpa

BURLADINGEN. Das Burladinger Textilunternehmen Trigema darf seine Behelfs– Mund- und Nasenmasken nicht mehr mit den Angaben »vom Umtausch ausgeschlossen« und »Trigema übernimmt keine Produkthaftung« verkaufen, urteilte das Stuttgarter Landgericht. Beides sei rechtlich nicht erlaubt, lautete die Begründung. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb, der gegen unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität kämpft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aufgrund der Corona-Krise stellte Trigema seine Produktion im März teilweise um, um Schutzkleidung wie Mund- und Nasen-Masken herzustellen. Mittlerweile habe man 2,3 Millionen Masken geliefert, sagte Firmen-Chef Wolfgang Grupp dem GEA. Die Produkte wurden zusammen mit einer Klinik entwickelt. Da es sich um Hygieneartikel handelt, wollte man sie vom Umtausch ausschließen. Das sei gut gemeint gewesen, so Grupp, schließlich wolle keiner benutzte Masken tragen. Für einen Ausschluss der Haftung habe man sich entscheiden, falls Probleme mit den Masken auftreten würden. Schließlich habe man sich bei der Entwicklung an Vorgaben von Experten gehalten.

Im Gegensatz zum Kläger sieht Grupp in beiden Angaben keine Wettbewerbsverzerrung: »Das ist eher ein Kaufhinderungsgrund.« Außerdem habe man Masken, die noch original verpackt waren und zurückgeschickt wurden, »selbstverständlich zurückgenommen«, sagte Grupp. Allerdings habe es kaum Retouren gegeben.

Wolfgang Grupp, Geschäftsführer des Textilunternehmens Trigema. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Wolfgang Grupp, Geschäftsführer des Textilunternehmens Trigema. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Auf die Abmahnung mit der Bitte um Zahlung von 200 Euro habe er zunächst nicht reagiert. Als im April die Klage ins Haus flatterte, veranlasste er, dass die Angaben aus den Produktbeschreibungen entfernt werden. Außerdem einigte er sich mit dem Anwalt der Gegenseite darauf, das Urteil zu akzeptieren, die angefallenen Kosten zu begleichen und nicht in Berufung zu gehen. Trotz der unkomplizierten Einigung ärgert sich Grupp über die Klage: »Ich habe mich gefragt, ob unsere Welt nicht andere Probleme hat«, sagte er. (GEA)